Lebenslanges Lernen So hilft der Staat bei der Weiterbildung

Berlin · Ein paar Tausend Euro: Wer eine längere Weiterbildung macht, landet schnell bei so einer Summe. Die Kosten müssen Erwerbstätige jedoch nicht alleine tragen. Es gibt eine Reihe staatlicher Förderungen. Häufig hilft der Arbeitgeber aus.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Weiterbildung - das klingt gut. Doch wie das Ganze finanzieren? Wer ein Fernstudium oder einen Fernlehrgang über mehrere Monate macht, muss schnell ein paar Tausend Euro allein für Studiengebühren und Lehrmaterialien zahlen. "Häufig kommen dann noch Fahrt- und Übernachtungskosten dazu", sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest. Doch Erwerbstätige müssen die Kosten nicht alleine tragen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten vom Staat - und viele Arbeitgeber helfen.

Nicht jeder kann den Chef fragen

Der einfachste Weg, finanzielle Hilfe zu bekommen, ist den Chef um Unterstützung zu bitten, erklärt die Karriereberaterin Svenja Hofert. Viele Arbeitgeber sind bereit, Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter zu finanzieren oder zumindest zu bezuschussen. Entscheidend sei dabei, dass Angestellte klarmachen, was die Fortbildung dem Unternehmen bringt. Geht das aus dem Inhalt der Fortbildung nicht eindeutig hervor, können Mitarbeiter immer noch argumentieren, dass die Weiterbildung sie für die Arbeit besonders stark motiviere.

Diese Finanzierungsquelle hat jedoch einen Haken. "Will sich jemand beruflich umorientieren, kann er schlecht den Arbeitgeber nach Geld für seine Weiterbildung fragen", sagt Hofert. Greifen Arbeitgeber für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tief in die Tasche, müssen viele Arbeitnehmer sich außerdem dazu verpflichten, eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben. Solche Bindungsklauseln sind oft üblich.

Scheidet der Arbeitgeber als Finanzier aus, sollten Erwerbstätige die finanziellen Hilfen des Staats checken. "Den richtigen Fördertopf zu finden, ist allerdings eine Sisyphusarbeit", macht Hofert deutlich. Allein vom Bund gibt es sieben unterschiedliche Förderprogramme. Dazu bietet etwa die Hälfte der Bundesländer noch einmal eigene Programme an. Länger als ein Wochenende brauche es jedoch nicht, um die Teilnahmevoraussetzungen für die verschiedenen Programme zu sichten, erläutert Engel. Hier die wichtigsten bundesweiten Fördertöpfe im Überblick:

Bildungsprämie: Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen - maximal allerdings 500 Euro. Allerdings dürfen die Antragsteller nicht mehr als 20 000 Euro Einkommen pro Jahr zu versteuern haben. Bei Verheirateten sind es 40 000 Euro. Details erfahren Erwerbstätige unter der kostenlosen Hotline 0800/262 30 00.

Bildungsgutschein: Beim Bildungsgutschein trägt der Staat 100 Prozent der Kosten für eine Weiterbildungen. Eventuell übernimmt er sogar Fahrt- und Übernachtungskosten, erklärt Felix Magin vom Jobcenter in München. Allerdings haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Und nicht jede Fortbildung wird gefördert: "Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung die Chancen erhöht, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren". Infos gibt es bei der Arbeitsagentur am Wohnort.

WeGebAu: Die Abkürzung steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Auch hier übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Ansprechpartner ist ebenfalls die Arbeitsagentur vor Ort.

Meister-Bafög: Das Meister-Bafög ist ein Verwandter vom Studenten-Bafög. Das Konzept ist ähnlich: Der Staat gewährt ein Darlehen. Maximal sind das beim Meister-Bafög 10 226 Euro. Davon gibt der Staat 30,3 Prozent als Zuschuss dazu - den Rest müssen Antragsteller zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und dem beruflichen Aufstieg dient. Ansprechpartner sind die Bafögämter vor Ort.

Aufstiegsstipendium: Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen, plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Bewerber ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Außerdem brauchen sie zwei Jahre Berufserfahrung. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Weiterbildungsstipendium: Gefördert wird nicht nur ein Hochschulstudium, sondern Weiterbildungen vom Handwerksmeister bis zum Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss wie beim Aufstiegsstipendium nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro - dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von 10 Prozent beteiligen. Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein und besondere Leistungen im Beruf oder in der Ausbildung erbracht haben. Ansprechpartner ist derselbe wie beim Aufstiegsstipendium.

Wer zu viel verdient oder zu alt ist, geht bei den bundesweiten Fördertöpfen jedoch häufig leer aus. Doch er sollte die Hoffnung nicht aufgeben. "Dann sollte man die Förderprogramme der Länder genau prüfen", rät Hofert. Und zumindest können die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 1000 Euro erkennt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal als Werbungskosten an.

(dpa/anch/csi)
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