Kontrolleure sind Hände gebunden Schwarzarbeiter dürfen legal Werbung machen

Münster · "Maler-Kolonne hat noch Termine frei." Hinter solchen Kleinanzeigen stecken nicht selten Schwarzarbeiter. Doch die Ermittler der Kommunen dürfen nicht eingreifen. Sie hoffen auf eine Gesetzesänderung.

Zoll kontrolliert Baustellen auf Schwarzarbeit
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Schwarzarbeiter dürfen in Deutschland völlig legal Werbung für sich machen - diesen Zustand wollen die Fahnder der Kommunen ändern. Den Kontrolleuren seien aber die Hände gebunden, sagte der Organisator des "Bundesfahndertreffens" in Münster, Heinrich Kahle.

Kahle ist beim niedersächsischen Kreis Gifhorn für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Obskure Anzeigen wie "Klinker-Kolonne hat noch Termine frei" samt Handynummer seien seit den Arbeitsmarktreformen 2004 keine Ordnungswidrigkeit. "Man darf dafür werben, man darf es nur nicht ausführen", so Kahle.

Verfahren dauern Monate

Schlimmer noch sei, dass der Gesetzgeber den Kommunen Ermittlungen erschwert habe. "Früher reichte ein Fax an die Bundesnetzagentur, um den Anbieter hinter der Nummer festzustellen. Jetzt dauert das Verfahren drei Monate", so Kahle. Es sei häufig zu spät, die Lizenz zu prüfen und Schwarzarbeiter zu ertappen. Die Kontrolleure hoffen auf einen Gesetzentwurf, den der Bundestag bald in zweiter Lesung behandelt. Er würde die Bestimmungen wieder verschärfen. Jetzt dürfen Kommunen die Baustellen nur nach einem Anfangsverdacht kontrollieren.

"Wir müssen die Delinquenten auf frischer Tat ertappen", sagt Hans-Werner Niesen vom Ordnungsamt des Rhein-Kreises Neuss. Vorher muss zum Beispiel ein aufmerksamer Bürger einen Tipp ans Amt geben. Oder ein Bauarbeiter fällt durch mangelhafte Schutzkleidung auf.

Beim Kampf gegen Schwarzarbeit gebe es eine klassische Aufgabenteilung zwischen Zoll und den Behörden der Kreise und kreisfreien Städte, sagte Kahle. "Wer kein Gewerbe angemeldet hat und selbstständig arbeitet, fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Was aber mit den Arbeitnehmern zu tun hat, fällt in die Zuständigkeit des Zolls."

Auf der Suche nach illegalen Baustellen habe aber nur der Zoll das Recht, auch Routinekontrollen durchzuführen. "Wir müssen am Zaun stehen bleiben", sagte Kahle. Bis ein richterlicher Beschluss vorliege, sei es häufig zu spät. Das Bundesfahndertreffen mit 135 Teilnehmern ist laut den Veranstaltern die einzige Bundestagung zum Thema Schwarzarbeit und läuft noch bis zu diesem Donnerstag.

"Es geht um Millionenbeträge"

Die kommunalen Ermittler hätten nur größere Fälle im Visier, hieß es. Genaue Zahlen sind nur auf lokaler Ebene verfügbar. In Bottrop sind zum Beispiel jedes Jahr 500 bis 600 Ermittlungsverfahren anhängig, im Kreis Steinfurt rund 100. "Uns geht es um diejenigen, die die Sozialsysteme so ausnützen, dass sie erhebliche Vorteile daraus ziehen", sagte Kahle. Teilweise gehe es um Millionenbeträge.

Durch das Hinterziehen von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen würden ehrliche Handwerker verdrängt. "Das vernichtet Arbeitsplätze", sagte Kahle. In 75 bis 80 Prozent der Fälle würden die Schwarzarbeiter dazu bewegt, künftig legal zu wirtschaften.

Die Tagungsorganisatoren warben für eine in Niedersachsen entwickelte, bereits bestehende Datenbank der Kommunen, die Schwarzarbeit-Vergehen erfasst. Sie könne problemlos auf NRW erweitert werden. Eine solche Maßnahme würde insgesamt 10 000 Euro kosten, den NRW-Kommunen aber erstmals ermöglichen, überregional agierenden Schwarzarbeitern auch anderenorts Taten nachzuweisen. Sachsen-Anhalt habe sich bereits an die Datenbank angeschlossen.

Dass die Ermittlungen nicht vergebens sind, bewies vor kurzem ein Erfolg im Raum Paderborn. Dort mussten betrügerische Teerkolonnen mit Schwarzarbeitern ihren illegalen Lohn an den Staat abgeben. Das Ordnungsamt und die Polizei hatten dieselbe Kolonne im April zweimal gestellt und insgesamt 11.000 Euro kassiert. Damit sollen die zu erwartenden Geldbußen und die Kosten der Bußgeldverfahren bezahlt werden. Die Auftraggeber wird das wahrscheinlich wenig trösten. Die Arbeit der Kolonne aus vier Ausländern war nämlich meist mangelhaft.

Und Kunden, die Mängel geltend machen und Schadenersatz fordern wollen, haben schlechte Karten. Das auf der Auftragsbestätigung aufgeführte Unternehmen besteht laut den Behörden nur auf dem Papier.

(lnw)
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