Recht & Arbeit

Zeitarbeit Auch Arbeitnehmer, die bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und an eine andere Firma verliehen sind, müssen gegebenenfalls Überstunden leisten. Sie können sie zum Beispiel auch auf einem Zeitkonto des Entleihbetriebes sammeln, um sie später durch bezahlte Freizeit auszugleichen. Das darf allerdings nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass der Verleiher in einsatzfreien Zeiten das Stundenplus seines Zeitarbeitnehmers "abbaut", entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Beschäftigungsrisiko, das er zu tragen hat, würde damit unzulässig auf seinen Mitarbeiter abgewälzt. (BAG, 5 AZR 483/12)

Zeitarbeit Auch Arbeitnehmer, die bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt sind und an eine andere Firma verliehen sind, müssen gegebenenfalls Überstunden leisten. Sie können sie zum Beispiel auch auf einem Zeitkonto des Entleihbetriebes sammeln, um sie später durch bezahlte Freizeit auszugleichen. Das darf allerdings nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass der Verleiher in einsatzfreien Zeiten das Stundenplus seines Zeitarbeitnehmers "abbaut", entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Beschäftigungsrisiko, das er zu tragen hat, würde damit unzulässig auf seinen Mitarbeiter abgewälzt. (BAG, 5 AZR 483/12)

Krankheit Arbeitnehmer haben keine Arbeitsplatzgarantie, wenn sie lange arbeitsunfähig krank sind und ihr Arbeitgeber sie nach ihrer Rückkehr (hier nach 17 Monaten) in einer anderen Abteilung (hier als leitende Stations-Krankenschwester in einer Klinik) einsetzt. Der Arbeitsvertrag habe ihr keinen bestimmten "festen" Arbeitsplatz garantiert, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 120/14)

Kündigung Beleidigt eine Arbeitnehmerin eine Kollegin grob ("blöde Kuh" und "dreckige Diebin") und behauptet sie wahrheitswidrig, sie sei von ihr ins Gesicht geschlagen worden, so kann sie dafür fristlos entlassen werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Einer zuvor ausgesprochenen Abmahnung bedarf es in solchen Fällen nicht, weil sie aufgrund ihres Verhaltens damit hätte rechnen müssen, dass das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber derart gestört sein würde, dass eine Weiterarbeit nicht möglich war. (LAG Rheinland-Pfalz, 4 Sa 245/11)

Schwangerschaft Will eine schwangere Arbeitnehmerin für einige Tage Urlaub nehmen, der jedoch nicht genehmigt wurde, so bedeutet das nicht unbedingt, dass sie ihren Arbeitgeber betrügen will, wenn sie für die Zeit des geplanten Urlaubs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Dies unabhängig davon, dass sie während dieser Zeit an einer "Fohlenshow" mit einem eigenen Jungpferd aktiv teilnimmt - was auch der eigentliche Anlass für ihren Urlaubswunsch gewesen war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah in der "Verfehlung" der Frau keinen ausreichenden Grund, um sie trotz Schwangerschaft zu kündigen. Eine Abmahnung hätte ausgereicht.

(VwG Düsseldorf, 13 K 689/11)
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