Recht & Arbeit

Pflichtverletzung Plant ein Leitender Angestellter den Wechsel in ein anderes Unternehmen und schickt interne Betriebsunterlagen (hier mit Informationen zu Kundendaten und Projekten) per E-Mail an seinen Privat-Account, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ging von einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aus. Das Argument, er habe die E-Mails "zur Ausführung geschäftlicher Interessen" weitergeleitet, zog nicht. (LAG Berlin-Brandenburg, 7 Sa 38/17)

(bü)
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