Neuen Job wegen Krankheit verlieren
Für eine Kündigung wegen Krankheit gibt es hohe Hürden - allerdings meistens nicht in der Probezeit. Denn der Kündigungsschutz tritt erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags in Kraft. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.
31.03.2018
, 07:17 Uhr
Im ersten halben Jahr muss der Arbeitgeber sich deshalb für eine Kündigung nicht rechtfertigen, auch nicht wenn eine Krankheit der Grund ist.