Neuen Job wegen Krankheit verlieren

Für eine Kündigung wegen Krankheit gibt es hohe Hürden - allerdings meistens nicht in der Probezeit. Denn der Kündigungsschutz tritt erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsvertrags in Kraft. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.

Im ersten halben Jahr muss der Arbeitgeber sich deshalb für eine Kündigung nicht rechtfertigen, auch nicht wenn eine Krankheit der Grund ist.

(DPA-TMN)
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