Mehr Rente durch freiwillige Beträge

In einigen Fällen kann die gesetzliche Rente aufgestockt werden. Das lohnt sich, wenn man lange lebt.

Wenn es um das Verhältnis von Beiträgen und Ertrag geht, steht die gesetzliche Rentenversicherung gar nicht schlecht da - hat unter anderem die Stiftung Warentest festgestellt. Da würde mancher Arbeitnehmer gerne seine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse durch freiwillige Beiträge aufstocken. Doch geht das eigentlich?

Zunächst die kurze Antwort: Im Regelfall geht das nicht. Freiwillige Beiträge für aktuelle Beitragsmonate kann nur zahlen, wer nicht pflichtversichert ist. Beschäftigte, Arbeitslosengeld-Bezieher oder Eltern, die ein Kind bis zu dessen dritten Geburtstag betreuen, können also keine freiwilligen Beiträge zahlen. Wohl aber Hausfrauen, Beamte, berufsständisch Versicherte, nicht versicherungspflichtige Selbstständige und Privatiers, die von ihrem Vermögen leben.

Für ältere Arbeitnehmer gibt es allerdings die Möglichkeit, Rentenabschläge abzukaufen. Diese werden fällig, wenn jemand vorzeitig in Rente geht. Für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Im vergangenen Jahr musste gut jeder dritte neue Rentner eine Kürzung hinnehmen. Die Abschläge beliefen sich auf gut sieben Prozent. Statt einer Rente von beispielsweise 1000 Euro erhält der Rentner dann etwa nur 930 Euro monatlich. Der Abschlag gilt übrigens lebenslang.

Wer sich für einen Rückkauf dieser Abschläge interessiert, muss zum Erreichen des Renteneintrittsalters eine "besondere Rentenauskunft" beantragen. Dafür gibt es das Formular "V210". Die Deutsche Rentenversicherung teilt dann mit, wie hoch der zu erwartende Rentenabschlag ist und was zum Ausgleich dieser Minderung in die Rentenkasse eingezahlt werden muss.

Wer zum Beispiel eine monatliche Rentenkürzung von 100 Euro ausgleichen will, muss rund 25 000 Euro in die Rentenkasse einzahlen. 78 Prozent dieses Betrags können allerdings von der Steuer abgesetzt werden. Bei Gutverdienern beteiligt sich damit der Fiskus mit rund 5000 Euro an der Zahlung in die Rentenkasse.

Ob sich die Einzahlung rechnet, hängt allerdings davon ab, wie alt der jeweilige Rentner wird. Die Einzahlung hat man erst nach rund 20 Jahren des Rentenbezugs wieder heraus (ohne Berücksichtigung der eingesparten Steuer). Hier handelt es sich also - wie bei jeder Rente - um eine Art Wette auf ein langes Leben.

Eine andere Option ist für Versicherte interessant, die das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben und aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, aber noch gar nicht auf die Rente angewiesen sind - etwa weil sie gerade eine Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommen oder geerbt haben. Sie können dann zunächst einmal das ausgezahlte Geld frei verwenden und gleichzeitig freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Das geht bei ihnen, weil sie dann nicht mehr zu den Pflichtversicherten zählen.

Allein schon der Aufschub des Rentenantrags bringt den Betroffenen eine ordentliche Rentenerhöhung. Für jeden Monat, in dem sie auf die ihre reguläre Altersrente verzichten, erhöht sich ihre später gezahlte Rente um 0,5 Prozentpunkte. Wer also ein Jahr ohne gesetzliche Rente überbrückt, erhält später eine Rente, die sechs Prozent höher ausfällt. Statt zum Beispiel 1000 Euro Monatsrente gibt es dann 1060 Euro.

Angenommen, dass zusätzlich der mögliche freiwillige Höchstbetrag in die gesetzliche Rente eingezahlt wird, erhöht sich der Betrag weiter. Derzeit liegt der Höchstbetrag bei 1124,55 Euro im Monat. Wer diesen Betrag ein Jahr lang aufbringt, erhält dadurch zusätzlich eine monatliche Rente von 58,60 Euro. Da auch hierzu bei einem um ein Jahr aufgeschobenen Rentenantrag nochmals sechs Prozent hinzukommen, sind es dann 62,12 Euro. Insgesamt erhöht sich so eine reguläre monatliche Rente von 1000 Euro auf 1122,12 Euro.

Wie gesagt: Die freiwillige Einzahlung lohnt sich nur, wenn man bei Erreichen des Rentenalters entsprechende Barbeträge zur Verfügung hat. Wer in dieser glücklichen Lage ist, sollte auch die Angebote von privaten (Renten-)Versicherungen einholen und diese mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen. Die Angebote der privaten Versicherungen fallen gerade jetzt in der Niedrigzinsphase in der Regel allerdings schlechter aus. Wer als 63-Jähriger derzeit 25 000 Euro in eine private Sofortrente einzahlt, erhält zum Beispiel als Monatsrente maximal 86 Euro.

(RP)
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