Nicht ohne meinen Anwalt Kündigung: Wann sich eine Klage lohnt

Freiburg/Heidelberg (RPO). Für viele ist es die Horrorvorstellung: In der Post liegt die Kündigung. Doch ob Surfen am Arbeitsplatz oder wiederholtes Zuspätkommen als Grund ausreichen, ist auch unter Experten umstritten. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann sich deshalb lohnen. Aber nicht ohne die Hilfe eines Profis.

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Foto: AP

"Wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist, muss er innerhalb von drei Wochen Klage erheben. Diese Frist muss auf jeden Fall eingehalten werden, wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte", sagt Martina Perreng, Expertin für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Doch schon die Frage, ob und wie eine Kündigung den Angestellten erreicht hat, kann über dessen Zulässigkeit entscheiden.

"Das Allerwichtigste ist, dass die Kündigung unterschrieben ist. Außerdem gilt die Schriftform. Die elektronische Form per E-Mail oder SMS ist nicht zulässig", sagt der Rechtsanwalt Thomas Muschiol aus Freiburg. Besonders gute Chancen, gegen eine Kündigung vorzugehen, hat ein Arbeitnehmer, wenn er länger als sechs Monate im Betrieb arbeitet und die Firma mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt. Dann greift das Kündigungsschutzgesetz.

Vor der Kündigung kommt die Abmahnung

Einer ordentlichen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. "Wenn jemandem etwa gekündigt wird, weil er morgens zu spät zur Arbeit gekommen ist, dann hätte der Arbeitgeber vorher abmahnen müssen", sagt Muschiol. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wenn der Arbeitnehmer ein besonders krasses Fehlverhalten zeigt. Als Beispiel nennt Muschiol das Ansteuern von pornografischen Internet-Seiten mit dem Arbeitsrechner oder das Begehen einer Straftat.

Vor dem Arbeitsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang. Experten empfehlen aber, sich nicht allein in ein Verfahren zu stürzen. "Das Arbeitsrecht ist kompliziert", sagt Michael Eckert, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg: "Zu dem Gespräch mit dem Anwalt sollte man alle wichtigen Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, die letzte Gehaltsabrechnung und die letzte Jahresabrechnung sowie eventuell erhaltene Abmahnungen mitbringen."

Internet: www.bmas.de

Literatur: Thomas Muschiol: Abmahnung und Kündigung - was tun?, Haufe-Verlag, ISBN: 978-3-44807-742-1, 6,90 Euro.

(gms2)
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