Krankheit ist kein Grund für Abmahnung

Der Chef darf einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit abmahnen. Zulässig ist diese Warnung nur wegen eines Fehlverhaltens, auf das der Arbeitnehmer Einfluss hat - also beispielsweise wegen Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz. Darauf macht die Arbeitnehmerkammer Bremen aufmerksam. Bei wiederholten Verstößen droht die Kündigung.

(tmn)
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