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Angst vor Arbeitsplatzverlust greift um sich Krank im Job - so verhalten Sie sich richtig

Während der Arbeitszeit zum Arzt - bei manchem Arbeitgeber ist das nicht sehr gern gesehen. Aber wenn es nicht anders geht? Rund um die Krankschreibung gibt es viele Fragen, wie man sich als Angestellter richtig verhält. Wir haben die Antworten zusammengetragen.

<P>Während der Arbeitszeit zum Arzt - bei manchem Arbeitgeber ist das nicht sehr gern gesehen. Aber wenn es nicht anders geht? Rund um die Krankschreibung gibt es viele Fragen, wie man sich als Angestellter richtig verhält. Wir haben die Antworten zusammengetragen.

Wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte auf jeden Fall zum Arzt gehen und sich von der Arbeit befreien lassen. Arbeitsrechtlich auf der sicheren Seite ist, wer seinen Arbeitgeber innerhalb der vorgeschriebenen Fristen informiert.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte die Krankmeldung bereits am Tag der Arbeitsunfähigkeit telefonisch beim Arbeitgeber erfolgen, möglichst morgens. Der "gelbe Schein", die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss am vierten Krankheitstag im Betrieb vorliegen. Manche Arbeitgeber fordern eine schriftliche Krankmeldung schon am ersten Tag der Erkrankung. Achtung: Eine fehlende Krankmeldung ist ein Grund für eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann dieses Fehlverhalten eine Kündigung rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil (AZ: 9 Sa 2591/98) des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor.

Wichtig für den Arbeitnehmer ist die Lohnfortzahlung. In der Regel zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen lang das normale Gehalt weiter. Ist diese Frist abgelaufen, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es beträgt 70 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoverdienstes (maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes). Innerhalb von drei Jahren wird für die gleiche Krankheitsursache bis zu 78 Wochen Lohnfortzahlung und Krankengeld gezahlt. Wer eine neue Arbeitsstelle antritt und innerhalb der ersten vier Wochen erkrankt, hat noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, können die Krankheitstage nur dann gutgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber umgehend informiert wird. Dabei muss der Arbeitnehmer für die gesamte Zeit der Krankheit ein ärztliches Attest nachweisen.

Möglichkeit der Kündigung nach zwei Jahren

Sind Arbeitnehmer länger als zwei Jahre krankgeschrieben und in kleinen oder mittleren Unternehmen beschäftigt, so müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Größeren Unternehmen wird es jedoch zugemutet, auch kranke Arbeitnehmer, die längere Zeit ausfallen, weiter zu beschäftigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (AZ: 2 AZR 431/98). Arbeitgeber haben zudem das Recht, dauerhaft kranke Mitarbeiter in andere Abteilungen zu versetzen, auch wenn sie dort weniger verdienen, so das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (AZ: 7 Ca 261/00).

Erkranken Kinder, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Eltern für die Pflege freizustellen. Arbeitnehmern wird nach der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bis zu fünf Tagen Lohnfortzahlung gewährt. Das ist im § 616 Satz 1 BGB verankert.

Schließt der Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in diesem Fall aus, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt Kinderpflegekrankengeld: Bis zu 20 Tage pro Kind 70 Prozent des vorherigen Bruttoverdienstes, begrenzt auf 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehr als zwei Kindern sind es bis zu 50 Tage pro Jahr. Voraussetzungen: Das Kind muss gesetzlich krankenversichert und jünger als zwölf Jahre alt sein und nicht von anderen im Haushalt lebenden Personen betreut werden können.

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