Kosten einer Fahrgemeinschaft sind absetzbar

Egal ob mit Kollegen oder dem Partner – bei beruflich veranlassten Fahrgemeinschaften können alle Mitglieder die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. "Voraussetzung ist, dass mit der Fahrgemeinschaft wirklich der Weg zur Arbeit bestritten wird", sagt Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München.

"Private Fahrten können nicht von der Steuer abgesetzt werden." Geltend gemacht werden können für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer. Anerkannt wird nur die kürzeste Wegstrecke. "Umwege, die für die Abholung anderer Fahrgemeinschaftsmitglieder anfallen, erkennt das Finanzamt nicht an", erklärt Schwab. Berücksichtigt wird jeweils nur ein Weg.

(RP)
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