München Kindergeld auch für erwachsene Kinder

München · Auch erwachsene, verheiratete Kinder können noch Kindergeld bekommen – selbst wenn das Kind oder dessen Partner über hohe Einkünfte verfügt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Die anderslautende zentrale Dienstanweisung der Finanzbehörden für die Familienkassen sei rechtswidrig (AZ: III R 22/13). Im konkreten Fall ging es um den Kindergeldanspruch für eine 1991 geborene Frau, die während ihrer Ausbildung 2011 geheiratet hatte. Die Familienkasse verweigerte daraufhin die Zahlung von Kindergeld, weil sich das Paar mit dem eigenen Einkommen selbst finanzieren könnte.

Dies sei kein Grund, urteilte der BFH. Bislang wurde das Kindergeld für erwachsene, verheiratete Kinder nur gewährt, wenn die Einkünfte des jungen Ehepaars nicht zum Unterhalt ausreichten. Der Grenzbetrag für die Einkünfte pro Person und Jahr betrug dabei 8004 Euro, fiel jedoch 2012 weg. Daher kann Kindergeld auch für erwachsene, verheiratete Kinder gezahlt werden. Voraussetzung: Das Kind darf nicht älter als 25 Jahre sein und muss sich in der Ausbildung oder einem Hochschulstudium befinden.

(epd)
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