Keine Grenze für Befristungen

Ein Mitarbeiter darf von seinem Arbeitgeber maximal dreimal befristet werden: So hört man es immer wieder. Doch diese Aussage stimmt nicht. Tatsächlich hängt es von der Art der Befristung ab, wie häufig Arbeitgeber Beschäftigten eine Anstellung auf Zeit anbieten können. Eine Befristung mit einem Sachgrund ist theoretisch fast unendlich oft denkbar, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Das kann zum Beispiel sein, dass er einen Arbeitnehmer nur für die Zeit einer Schwangerschaftsvertretung braucht oder für ein bestimmtes Projekt. Doch auch hier gibt es Obergrenzen, wenn ein Mitarbeiter über Jahre hintereinander befristete Arbeitsverträge bekommt. Das sind die sogenannten Kettenbefristungen.

(tmn)
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