Kein Anspruch auf Homeoffice

Arbeitnehmer sind bei flexiblen Arbeitszeitmodellen auf das Einverständnis ihres Chefs angewiesen. Einen gesetzlichen Anspruch haben sie nicht, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Etwas anderes gilt nur, wenn eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist. "Darin ist jedoch meist keine Verpflichtung des Arbeitgebers enthalten." Vielmehr sei häufig nur festgelegt, dass es für Mitarbeiter grundsätzlich die Möglichkeit gibt, im Homeoffice zu arbeiten. Der Chef muss aber im konkreten Fall immer zustimmen.

Selbst wenn ein Kollege einer Abteilung von zu Hause aus arbeiten darf, muss der Chef dies anderen Mitarbeitern nicht erlauben. "Es gibt in dem Fall keinen Anspruch auf Gleichbehandlung", sagt Oberthür. Das wäre nur der Fall, wenn alle Mitarbeiter einer Abteilung im Homeoffice arbeiten - und es nur einem einzigen Angestellten verweigert wird.

(dpa)
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