Wichtige Regelungen Minijob-Dschungel: Durchblick behalten

Allein vom Minijob kann niemand leben. Für einige lohnt sich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung dennoch. Wer die 450-Euro-Marke überschreitet, hat einen Midijob – für den gelten andere Regeln.

 Geringfügig Beschäftigte sollten sich gut informieren, bevor sie eine Tätigkeit aufnehmen.

Geringfügig Beschäftigte sollten sich gut informieren, bevor sie eine Tätigkeit aufnehmen.

Foto: DPA

Verkäuferin oder Kellner gesucht – für Arbeitgeber kann es sich auszahlen, geringfügig entlohnte Minijobber einzustellen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das zwar nur einen monatlichen Mini-Verdienst, das hat aber auch Vorteile. Wer etwas mehr verdient, arbeitet als Midi-Jobber.

Was genau ist eigentlich ein Minijob? Der entscheidende Unterschied zwischen Mini- und Midijob ist der Verdienst. Ein Minijobber darf maximal regelmäßig 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr verdienen. Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 Euro kommt man damit im Monat auf knapp 49 Stunden. „Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, erklärt Peter Konieczny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen. „Ich bin sozialversicherungsfrei und muss nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 3,6 Prozent zahlen.“

Das würden knapp 20 Prozent der Minijobber machen, die anderen 80 Prozent lassen sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien oder sind als Rentner versicherungsfrei. Steuern fallen für Arbeitnehmer nicht an. Dadurch, dass sie keine Krankenkassenbeiträge zahlen, ergibt sich aus diesen Jobs allerdings kein eigener Krankenversicherungsschutz. Ist ein Arbeitnehmer zum Beispiel bereits familienversichert, ist das aber nicht nötig.

Und wann spricht man vom Midijob? Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört. Bis zum 30. Juni 2019 galten als Verdienstobergrenze 850 Euro, seit dem 1. Juli sind es 1300 Euro. Der Midijob ist als Niedriglohn-Job sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Der Midijobber zahlt allerdings reduzierte Beiträge.

Steuern zahlen zumindest ledige Midijobber in der Regel nicht, sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler. Wird ein Paar zusammen zur Einkommensteuer veranschlagt, können die Einnahmen aus dem Midijob über das Ehegattensplitting den Steuersatz des Paares senken.

Für wen lohnt sich ein 450 Euro-Job? „Klassisch sind das Jobs für Leute, die noch nicht oder nicht mehr im vollen Berufsleben stehen: für Studenten und Schüler oder für Rentner, die noch eine Beschäftigung suchen“, sagt Konieczny. Menschen im erwerbsfähigen Alter würde er davon abraten, einen Minijob zu machen.

„Außer man hat vielleicht nur eine Teilzeitstelle, und der Verdienst reicht nicht, dann bietet sich ein Minijob hervorragend an“, erklärt der Experte. Denn dieser Job steht für sich und ist abgabenfrei.

Und welche Vorteile hat ein Midijob? Hierzu zählen vor allem die reduzierten Sozialbeiträge. Midijobber sind oft Menschen, die in Teilzeit arbeiten. Durch die geringeren Abgaben haben sie netto mehr Geld zur Verfügung. Davon profitieren zum Beispiel Studenten mit einem dauerhaften Nebenjob. Seit dem 1. Juli 2019 gibt es eine Neuerung: „Für den reduzierten Arbeitnehmeranteil erwerben Midijobber zukünftig volle Rentenanwartschaften“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Kann man Minijob und Midijob kombinieren? Ja, erläutert Konieczny: „Ich kann in einem Midijob 600 Euro verdienen und in einem Minijob 400.“ Der eine bleibt ein Midijob, der andere ein Minijob. Beide würden jeweils für sich allein betrachtet. Der Midijob zählt wie eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, so dass der Minijob abgabenfrei ist. Mehrere Jobs innerhalb der gleichen Kategorie addieren sich allerdings auf: So gilt bei Minijobs die Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit nur, wenn auch mehrere Minijobs die 450 Euro-Grenze insgesamt nicht überschreiten. Und auch zwei einzelne Midijobs können in der Summe die Grenze überschreiten und bieten nicht mehr den Vorteil geringerer Abgaben.

Auch Sonderzahlungen schlagen zu Buche, erklärt der Bund der Steuerzahler: Erhalten Minijobber demnach Weihnachts- oder Urlaubsgeld, kann das die Jahresgrenze von 5400 Euro knacken und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig machen. Man sollte also nachrechnen, ob sich die Sonderzahlung im Einzelfall lohnt, wenn dafür die Minijob-Regelung entfällt.

Ist die Befreiung von den Rentenbeiträgen sinnvoll? Das kommt letztlich auf den Einzelfall an, sagt Dirk von der Heide. Grundsätzlich gilt: Lässt man sich nicht von der Versicherungspflicht befreien und zahlt selbst Beiträge, ist das Mehr an Rente zwar nur gering. „Es gibt aber zum Beispiel die Mindestversicherungszeiten in der Rentenversicherung. Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will, braucht eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.“ Die Zeit der Minijobtätigkeit zähle dazu, wenn sich der Arbeitnehmer an der Beitragszahlung beteiligt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort