Ausbildungsförderung Bafög - die 10 wichtigsten Fakten
Beim Gedanken an einen Bafög-Antrag graut es einem oft. Aber ein bisschen Mühe sollte man schon auf sich nehmen, um vom Staat eine zinslose und teils geschenkte Ausbildungsförderung zu bekommen.
1. Antragsberechtigt
Eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz steht Personen einer schulischen Ausbildung und Studenten (auch im dualen Studium) zu, aber auch Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur machen oder sich im Handwerk zum Meister oder Betriebswirt fortbilden. Eine klassische Lehre in einem Ausbildungsbetrieb wird nicht gefördert.
2. Antragsstellung
Anträge bearbeiten das Amt für Ausbildungsförderung oder das Bafög-Amt der Studentenwerke der Hochschule, an der man immatrikuliert ist.
3. Antragsdokumente
Durch die Antragsformulare wird man heutzutage im Internet geführt. Verschiedene Portale geben dazu Hilfestellung. Die Dokumente geben unter anderem Auskunft über schulische und berufliche Laufbahn und das Einkommen der Eltern. Sie werden dann ausgedruckt und unterschrieben eingeschickt oder digital übermittelt.
4. Einkommen der Eltern
Zur Höhe des bewilligten Bafög-Betrags gehört auch die Anrechnung des jährlichen Bruttoeinkommens der Eltern. Maßgebend für die Anrechnung des Verdienstes der Eltern sind festgesetzte Freibeträge, mit ersten Einbußen bei der Fördersumme ist ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen der Eltern in Höhe von 30.000 Euro zu rechnen. Bei mehr als 60.000 Euro besteht nur noch eine sehr geringe Chance auf finanzielle Unterstützung.
5. Altersgrenze
Der Antragsteller darf zu Beginn eines Bachelor-Studiums maximal 29 Jahre alt sein, für einen Master-Studiengang 34 Jahre. Auszubildende dürfen maximal 29 Jahre alt sein und erhalten nur in begründeten Ausnahmen bei einem späteren Ausbildungsbeginn noch Bafög.
6. Bafög-Höhe
Seit einer Reform des Gesetzes liegt der Höchstsatz für Studenten seit Herbst 2020 bei 861 Euro. Wer bereits Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren hat, erhält pro Kind zusätzlich 150 Euro. Schüler erhalten 832 Euro.
7. Auszahlung
Das Geld wird von der Landeskasse im Voraus überwiesen, üblicherweise zum Monatsende beziehungsweise spätestens am letzten Werktag eines Monats.
8. Rückzahlung
Schüler bekommen den finanziellen Zuschuss geschenkt. Studenten müssen die Hälfte dieses zinslosen Darlehens, maximal 10.010 Euro, zurückzahlen. Die Pflicht tritt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ein, die Tilgung kann bis zu 20 Jahre laufen.
9. Meister-Bafög
Handwerker können für die Meisterschule oder ihre Qualifikation zum Betriebswirt (HWK) ebenfalls Bafög beantragen. Einst als Meister-Bafög 1996 eingeführt, heißt es heute "Aufstiegs-Bafög" und trägt 50 Prozent beziehungsweise bis zu 15.000 Euro der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für den Rest wird ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt, das bei erfolgreichem Abschluss auch nur zu einem Viertel zurückgezahlt werden muss. Wer sich nach Abschluss innerhalb von drei Jahren selbstständig macht, muss gar nichts zurückzahlen.
10. Hilfe zum Bafög
Ausführlich informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der extra eingerichteten Internetseite www.bafög.de.
Weitere Infos zum Bafög finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber-Artikel.