Arbeitsweg Als Pendler aufs Dienstfahrrad umsteigen

Fahrradfahren ist Trend-Thema – und wird durch hohe Spritpreise noch befeuert. Auch für den Weg von und zur Arbeit wird vermehrt das Rad genutzt. Immer mehr Firmen machen ihren Mitarbeitern dafür besondere Angebote.

 Ein Dienstrad wird im Regelfall über eine Gehaltsumwandlung finanziert.

Ein Dienstrad wird im Regelfall über eine Gehaltsumwandlung finanziert.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

In Zeiten von hohen Benzinpreisen und dem stärkeren Bewusstsein für Klimaschutz bieten vermehrt Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Firmenfahrrad an. Für manche Arbeitnehmer bestimmt eine Alternative. Was es zu bedenken gibt:

Was ist überhaupt ein Dienstrad – und wie komme ich dran? Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, E-Bike oder Cargobike, das der Arbeitgeber einem Beschäftigten überlässt. „Es kann sowohl beruflich und für Pendelstrecken als auch privat genutzt werden“, sagt Elena Laidler-Zettelmeyer vom Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF).

Grundsätzlich kommen zwei Möglichkeiten infrage: Es gibt zum einen das weit verbreitete Dienstrad-Leasing, bei dem Arbeitgeber Diensträder von einem Leasinganbieter leasen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen. Zum anderen etabliert sich derzeit ein Dienstrad-Abonnement, bei dem Kunden sich ein Fahrrad ihrer Wahl mieten und dafür eine monatliche Rate zahlen.

Wie finanziert sich das? Im Regelfall wird das Fahrrad über Gehaltsumwandlung finanziert. Heißt konkret: „Beim Dienstrad-Leasing verzichtet der Arbeitnehmer etwa für die Dauer der Rad-Überlassung auf Barlohn in Höhe der Nutzungsrate und gegebenenfalls der Versicherungen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die monatlichen Raten müssen die Beschäftigten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0,25 Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern. Der Arbeitgeber kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen. Erhalten Beschäftigte das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn in Form eines Gehaltsextras und übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten vollständig, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist also für die Beschäftigten kosten- und steuerfrei.

Ob es um ein Fahrrad-Abo oder ein Leasing-Angebot geht, macht in der Regel keinen Unterschied beim steuerlichen Vorteil und Leasing. Auch hier ist eine Finanzierung per Gehaltsumwandlung – mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss – oder eine komplette Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber möglich. Aber wichtig zu wissen: „Damit ein Dienstrad steuerlich anerkannt wird, muss die Überlassung im Arbeitsvertrag geregelt sein“, betont Karbe-Geßler.

Welche Kosten für ein Dienstrad kommen auf Beschäftigte zu? Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab: vom Wert des Fahrrads und von der Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses. Viele Dienstrad-Leasinganbieter haben einen Rechner auf ihrer Website, mit dem sich die individuellen Kosten berechnen lassen.

Für wen lohnt sich das wirklich? Das Dienstrad per Leasing ist laut Laidler-Zettelmeyer bis zu 40 Prozent günstiger als der Direktkauf. Beschäftigte profitieren finanziell umso mehr, je stärker sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. Auch hier kann man sich mithilfe der Online-Rechner der Leasinganbieter selbst informieren. Beim Abo-Modell lassen sich bis zu 55 Prozent der Kosten einsparen.

Was sollte man in finanzieller Hinsicht sonst noch beachten? Durch ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge, da der Bruttolohn reduziert wird. „Dies wirkt sich unter anderem geringfügig auf den späteren Rentenbezug aus“, so Laidler-Zettelmeyer. Allerdings sei der Effekt überschaubar.

(dpa/tmn)
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