Hitzefrei nur in Ausnahmefällen
Steigen draußen die Temperaturen, wird es in manchen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeitnehmer wünschen sich hitzefrei - doch einen Anspruch haben sie nur in den seltensten Fällen, sagt Hans Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
05.07.2014
, 07:08 Uhr
Grundsätzlich dürfe der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo seine Mitarbeiter imEinsatz sind. Dabei hat er aber die gesundheitlichen Interessen zu berücksichtigen. Wer etwa schwanger ist oder eine Herz-Kreislauf-Erkrankung hat, bei dem kann es unzumutbar sein, in sehr warmen Büros zu sitzen.