Weiterbildung im Justizdienst Der Werdegang zum Gerichtsvollzieher
Sonderlaufbahn im Öffentlichen Dienst
Zum Gerichtsvollzieher wird man nicht über eine klassische Berufsausbildung. Es ist eine Weiterbildung im Justizdienst eines Bundeslandes. Sie steht aber nicht nur Justizbediensteten offen, sondern auch anderen Landesbediensteten und grundsätzlich wäre auch ein Quereinstieg möglich.
Lehrjahre für den Anwärter
Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre. Die sogenannte Einführungszeit teilt sich in etwa zur Hälfte auf in praktische Ausbildung und in drei theoretische Lehrgänge mit unterschiedlicher Dauer von zwei bis vier Monaten.
Fachliche Voraussetzungen sind gefordert
Wer bereits im Justizdienst tätig ist, muss die bestandene Prüfung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, nachweisen und mindestens drei Jahre im Justizdienst gearbeitet haben. Andere Bewerber müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und in einem dem Gerichtsvollzugsdienst förderlichen Beruf mindestens drei Jahre gearbeitet haben – zum Beispiel als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte.
Er sollte ein Organisationstalent sein
Der Gerichtsvollzieher übt eine selbstbestimmte Tätigkeit aus. Diese Freiheit erfordert aber auch Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Sorgfalt. Der Arbeitgeber achtet auch auf geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Außerdem muss man zum Zeitpunkt der Einstellung deutscher Staatsbürger sein und soll nicht älter als 42 Jahre alt sein.
Er kann seinen Arbeitsplatz frei wählen
Der Gerichtsvollzieher ist trotz Beamtenstatus quasi wie ein Selbstständiger im Auftrag seines zuständigen Oberlandesgerichts in einem ihm zugewiesenen Bezirk eines Amtsgerichts tätig. Er organisiert sich einen eigenen Geschäftsbetrieb und trägt Kosten für Geschäftszimmer und gegebenenfalls Angestellte selbst.
Kein „9-to-5“-Job
Da der Gerichtsvollzieher häufig auch berufstätige Schuldner zu Hause aufsucht, muss er sich entsprechend danach richten, sie auch dort anzutreffen. Deswegen fällt ein Teil seiner Tätigkeit in die Abendstunden oder auf Wochenenden.
Jeder Arbeitstag bringt neue Herausforderungen
Der Gerichtsvollzieher übt regelmäßige Bürotätigkeiten aus, ist aber viel mit Menschen in Kontakt. Insbesondere bei Schuldner kann der Besuch des Gerichtsvollziehers Emotionen hervorrufen. Hier muss man ein ausgewogenes Maß an Einfühlungsvermögen und Distanz finden sowie selbst emotional stabil sein. Die missliche Lage eines Schuldners sollte den Gerichtsvollzieher nicht persönlich belasten.
Ein krisensicherer Job
Gerichtsvollzieher werden nach einer Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt – sofern sie es nicht aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst bereits waren. Sie sind damit unkündbar, sofern sie sich nicht etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen lassen. Das gibt Planungssicherheit für Privates und Familienleben.
Das Gehalt kommt vom Land
Die Besoldung eines Gerichtsvollziehers richtet sich nach den Landesbesoldungsgesetzen der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen liegt das Gehalt eines Anwärters für den Gerichtsvollzugdienst bei 2707 Euro brutto (Stand: 1. Januar 2020). Die Besoldung steigt mit den Berufsjahren, zudem gibt es eine zweckgebundene Vergütung für Kosten des Geschäftsbetriebs.
Kollegen in der Republik
In Deutschland gibt es rund 4200 Gerichtsvollzieher. Als Fachgewerkschaft im Deutschen Beamtenbund werden sie vom Deutschen Gerichtsvollzieherbund beziehungsweise seinen Landesverbänden vertreten.