Ausbildung und dann? Frühzeitig um Übernahme kümmern

Düsseldorf/Bonn (RPO). Eine Garantie, nach der Ausbildung übernommen zu werden, gibt es nicht. Auch nicht für Azubis, die von Anfang an gut arbeiten. Was Auszubildende tun können, um die Chancen auf eine Anstellung nach der Lehre zu erhöhen.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Anne Weber hatte Glück und Erfolg: Nach bestandener Abschlussprüfung zur Werbekauffrau wurde sie von ihrer Agentur in Düsseldorf übernommen. Das entscheidende Gespräch mit ihrem Chef ergab sich ganz zufällig: "Ich wollte mich eigentlich nur erkundigen, in welche Abteilung ich nach dem Schulblock komme, und da hat er mir gesagt, dass ich übernommen werde." Anne brauchte lediglich ihre Zusage zu geben. Aber so einfach wie sie haben es viele Auszubildende nicht. Sie sollten das Thema Übernahme deshalb frühzeitig angehen.

"Ganz am Anfang steht, innerhalb der Ausbildungszeit die Ausbilder zu überzeugen durch das Verhalten, Engagement und den Kundenumgang", sagt Heinz Oberlach von der Handwerkskammer Hamburg. Wichtig sei Kontinuierlichkeit - nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule. Azubis sollten sich "reinhängen und sich durch die eigene Arbeit und eigenes Verhalten für die Übernahme qualifizieren". Bei Anne war das offenbar der Fall: Mitarbeiter der Agentur wollten sie unbedingt in ihrer Abteilung behalten.

Keine Job-Garantie

Aber auch ein Azubi, der von Anfang an einen guten Job gemacht hat, hat keine Garantie auf eine Übernahme. Sie ist schließlich auch von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abhängig und davon, ob Stellen zu besetzen sind. Azubis in großen Betrieben, in deren Abteilung es voraussichtlich keine freie Stelle gibt, sollten sich daher frühzeitig über die Chancen in anderen Abteilungen informieren. Dann können sie sich vorbereiten und für die Aufgaben dort qualifizieren, erklärt Oberlach. "Das zeigt, dass sich der Azubi Gedanken gemacht hat".

Was heißt "frühzeitiges Kümmern"? "Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, in welchem Zeitraum diese Gespräche ablaufen müssen", sagt Andreas Pieper vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn. Er rät, etwa ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildung das Thema Übernahme anzusprechen. Das sollte bloß nicht zu förmlich geschehen, rät Heinz Oberlach.

Allerdings beschränkt er das auf das Handwerk, wo der Chef und seine Angestellten häufig einen direkten Umgang miteinander pflegen. Wird die Übernahme anderswo vielleicht ganz förmlich in einem "Feedbackgespräch" verhandelt, finden solche Gespräche im Handwerk laut Oberlach manchmal auf dem Weg zur Baustelle oder zum nächsten Kunden statt.

Früh Klarheit schaffen

Wenn sich eine solche Situation aber nicht ergibt, sollte der Azubi schon einige Zeit vor seiner Abschlussprüfung "freundlich" nachhaken, rät Pieper. Dafür wartet er am besten einen ruhigen Moment ab und achtet darauf, dass der Ausbilder nicht unter Termindruck steht. Zu erfahren, wie es nach der Prüfung weitergeht, sei das Recht des Azubis. Denn sobald er seine Prüfung abgeschlossen hat, befindet er sich in einem vertragslosen Zustand, wenn er sich vorher nicht darum gekümmert hat.

"Klarheit ist wichtig", sagt Pieper - auch oder sogar gerade für den Fall, dass der Betrieb den Azubi nicht übernimmt. Denn dann kann er sich um einen anderen Arbeitsplatz bemühen. Wenn er hierfür eine Beurteilung von seinem Betrieb benötigt, ist dieser gesetzlich dazu verpflichtet, sie auszustellen, erklärt Pieper.

Der richtige Zeitpunkt zählt

Es gibt auch den Fall, dass ein Azubi nach Ende seiner Lehre gar nicht im Betrieb bleiben möchte. "Der Fairness halber sollte er das rechtzeitig sagen", sagt Pieper. Den richtigen Zeitpunkt für ein solches Gespräch zu finden, ist nicht ganz einfach. Es sollte nicht zu früh geführt werden: Wenn der Azubi dem Betrieb diesen Wunsch schon ein halbes oder gar ein ganzes Jahr vorher ankündigt, ist das "für das Arbeitsklima nicht zuträglich".

Ist die Übernahme unter Dach und Fach, sollten die Verhandlungen über das Einstiegsgehalt nicht zu lange auf sich warten lassen. Anne Weber hat damit nicht die besten Erfahrungen gemacht: Erst einen Tag vor Antritt ihrer neuen Stelle kam es zur Unterzeichnung des Vertrags. "Daher hatte ich keine Gelegenheit mehr, über das Gehalt zu verhandeln." Sie musste das Gehalt nehmen, das ihr angeboten wurde. Deshalb rät sie jedem, diese Frage vorzeitig zu klären.

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