Studiengang "Wirtschaftsrecht" Fernstudium im Selbsttest

Düsseldorf · Ein Fernstudium bietet die Möglichkeit, sich parallel zum Job weiterzubilden. Inzwischen funktionieren viele Angebote online. Redakteurin Isabelle De Bortoli hat sich probeweise in den Fernstudiengang "Wirtschaftsrecht" eingeschrieben.

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Foto: ddp

Mein Professor für BWL ist Thomas Lauer. Er stellt sich mir freundlich vor. Wenn ich mag, kann ich auch etwas zu seinem Werdegang erfahren. Seine Stimme ist ruhig und angenehm. Persönlich begegnet bin ich dem Professor allerdings noch nicht — ich werde alle Vorlesungen und Übungen über das Internet hören. Denn mein Fernstudium "Wirtschaftsrecht" ist ausschließlich web-basiert.

Mit einem über 160 Seiten starken Studienführer kommt auch der Code, mit dem man sich auf die Plattform der staatlich anerkannten Hamburger Fern-Hochschule einloggen kann. "Grundlagen der BWL", "Grundlagen des Rechts" und "Wirtschaftsprivatrecht" sind die Themen, die für mich in diesem ersten Semester auf dem Stundenplan stehen und dementsprechend freigeschaltet sind. Nach acht Semestern soll dann der Abschluss "Bachelor of Laws" erreicht sein.

In dieser Zeit werde ich kein einziges Mal nach Hamburg fahren müssen: Die HFH hat ein Studienzentrum in Düsseldorf — dort kann man alle nötigen Klausuren schreiben. Ich wähle als erste Annäherung an das Thema aus dem Bereich "Grundlagen der BWL" die "Einführung in die BWL" mit Thomas Lauer. Dazu klicke ich in die grau-grünen Benutzeroberfläche des Portals "T@ke Law", wähle "knowledge", also "Wissen", und sehe, welche Themenkomplexe mir in diesem ersten Semester noch bevorstehen: Überblicke über Rechtsformen der Unternehmen, Finanzierung, Personalwirtschaft und Marketing.

Fakten visuell einprägen

Aber soweit sind wir ja noch nicht. In der Einführung geht es erst einmal um grundsätzliche Begriffe, wie etwa den des Betriebes. Ich lerne den Betrieb als Einzelwirtschaft im Gegensatz zur Volkswirtschaft kennen. Dabei höre ich nicht nur auf die Stimme von Professor Lauer, sondern sehe gleichzeitig eine Präsentation, mit der man sich die wichtigsten Fakten auch noch einmal visuell einprägen kann. Das Vorlesungstempo lässt sich übrigens auch je nach persönlicher Vorliebe langsam oder schneller einstellen.

Nach dem Thema "Der Betrieb als sozio-technisches System" mache ich erst einmal Pause. Das Praktische am Online-Fernstudium ist definitiv: Man kann lernen wann, wo und wie lange man möchte. Allerdings braucht es auch eine gehörige Portion Selbstdisziplin, um sich immer wieder an die nächste Lektion zu setzen.

Helfen kann dabei der "Statistik"-Button. So lässt sich sehen, wie weit andere Online-Studenten des gleichen Faches sind — und natürlich lassen sich über "T@ake Law" auch Online-Lerngruppen gründen. Auch bin ich noch unsicher, ob ich das Gehörte mitschreiben soll, um es mir besser einzuprägen, oder ob das Anhören und Ansehen reicht — gedruckte Unterlagen zum Studium gibt es nicht. Allerdings kann ich eine Art Notizblock öffnen und dort Wichtiges oder offene Fragen notieren. Den hat man dann natürlich auch immer dabei, anders als einen Stapel Papier.

Am nächsten Tag entscheide ich mich für einen Themenwechsel und das Kapitel "Grundlagen des Rechts". Ich lerne diesmal mit Tony Möller, Professor für Handelsrecht. Er erklärt mir zunächst mein Berufsprofil nach abgeschlossenem Studium: Wirtschaftsjuristen treffen rechtliche Entscheidungen aufgrund von ökonomischen Gesichtspunkten. Sie machen Vorschläge für Unternehmensentscheidungen und müssen durch Rhetorik und Überzeugungskraft dafür sorgen, dass andere diese Vorschläge übernehmen.

"Jura in 33 Minuten"

Dann springt mir das Kapitel "Jura in 33 Minuten" ins Auge — na, wenn das nicht reizvoll ist. Und tatsächlich geht es auch gleich ins Thema: Am Beispiel Schadensersatz lerne ich, erste Fälle zu bewerten und zu begründen. Nach einem kurzen Abstecher in den Bereich "Wirtschaftsprivatrecht", wo ich Grundlagen etwa des Erb- und Familienrechts kennenlerne, wage ich mich in den Bereich "practice" — dort stehen Übungsaufgaben bereit.

"Welche der folgenden Rechtsformen zählenzu den Personengesellschaften?" KG und GmbH & Co. KG wusste ich — Partnergesellschaft nicht. Die Buchführung ist ein Beschreibungsmodell, eine Bauernregel dagegen ein Erklärungsmodell. Und dass die BWL eine Realwissenschaft ist, ist mir aus der gestrigen Vorlesung noch gut imGedächtnis.

Übungsklausuren gibt es übrigens zahlreiche im System: Denn die Macher von T@ke Law sind überzeugt: Kontinuierliches Üben und Ausprobieren, also die ständige Beschäftigung mit dem Stoff, führt zum Erfolg. Morgen geht es für mich weiter: Dann werde ich mich der umfangreichen "memorize"- Funktion des Programms widmen. Sie unterstützt beim klassischen Pauken, je nach eigenem Lerntyp über das Lernen von Strukturen, Abbildungen oder Begriffen. Alles natürlich online — ob am Computer zu Hause oder dem Tablet in der Bahn.

(anch)
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