Fahrtkosten müssen Azubis selbst zahlen

Auszubildende haben keinen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg zu ihrem Betrieb. Einige Firmen bieten das zwar an und bezahlen zum Beispiel ein Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer Hamburg.

Das sei jedoch eine freiwillige Leistung. Es gibt von dieser grundsätzlichen Regelung allerdings Ausnahmen. In einigen Berufen gibt es so wenige Auszubildende, dass alle Lehrlinge bundesweit dieselbe Berufsschule besuchen. Unter Umständen ist der Anreiseweg dann sehr weit. In diesem Fall übernimmt der Betrieb häufig die Fahrtkosten, erläutert Mohaupt.

(tmn)
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