Finanz-Tipp Elektro-Dienstwagen privat aufladen

Wer einen Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb fährt, kann sich die privaten Ladekosten erstatten lassen oder bei der Steuer angeben.

 Wer den E-Dienstwagen gelegentlich zu Hause lädt, kann der Arbeitgeber die Ladekosten erstatten.

Wer den E-Dienstwagen gelegentlich zu Hause lädt, kann der Arbeitgeber die Ladekosten erstatten.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh
(dpa/tmn)
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