Arbeitsrecht Kündigung auf Druck der Kollegen

Stellt sich ein Team oder Kunde gegen einen Mitarbeiter, kann das eine sogenannte Druckkündigung rechtfertigen. Aber was ist darunter genau zu verstehen? Und kann der Arbeitgeber dann so einfach den Mitarbeiter entlassen?

 Die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund von ausgeübtem Druck anderer Mitarbeiter ist nur in den seltensten Fällen zulässig und bleibt vor Gericht meist erfolglos.

Die Kündigung eines Beschäftigten aufgrund von ausgeübtem Druck anderer Mitarbeiter ist nur in den seltensten Fällen zulässig und bleibt vor Gericht meist erfolglos.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Konflikte am Arbeitsplatz kommen immer wieder vor. Mitunter eskalieren die Streitigkeiten. Das kann sogar so weit gehen, dass Kollegen oder Kunden sich gegen einen Beschäftigten stellen und sinngemäß gegenüber der Unternehmensleitung sagen: Entweder besagte Person geht, oder alternativ kündigen wir. Die Rede ist von einer sogenannten Druckkündigung. Aber funktioniert dieses Druckmittel überhaupt?

„Nur in den seltensten Fällen ist sie zulässig und kommt vor Gericht durch“, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Generell ist zwischen einer unechten und einer echten Druckkündigung zu unterscheiden. Bei einer unechten Druckkündigung gibt es einen objektiven Kündigungsgrund. Dieser geht entweder auf das Verhalten des betroffenen Beschäftigten zurück oder auf die Person selbst. Dritte weisen nun den Arbeitgeber auf den Kündigungsgrund hin und drängen ihn dazu, die Person zu entlassen.

Die Entscheidung, ob eine Kündigung ausgesprochen wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hat. Die personenbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Beschäftigte nicht fähig oder nicht geeignet ist, künftig der zugewiesenen Tätigkeit adäquat nachzugehen.

Eine echte Druckkündigung kommt der betriebsbedingten Kündigung gleich. Dabei üben Dritte derart Druck auf den Arbeitgeber aus, dass ihm keine andere Wahl bleibt, als besagten Mitarbeiter zu entlassen, weil dem Unternehmen ansonsten massive wirtschaftliche Schäden drohen. Beispielsweise, weil ein Großkunde die Geschäftsbeziehung beenden will oder es zu Massenkündigungen im eigenen Betrieb kommt. Bevor aber ein Arbeitgeber dem Druck nachgibt und die Kündigung ausspricht, hat er bestimmte Pflichten. So muss er alles versuchen, um die Kündigung abzuwenden. „Vor Gericht muss er nachweisen, dass er diese Pflichten erfüllt hat“, sagt Meyer.

Tjark Menssen von der DGB Rechtsschutz GmbH erklärt: „Zunächst muss er sich vor seine Arbeitnehmer stellen und sie vor allem vor unberechtigten Angriffen schützen.“ Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Sachverhalt eingehend geprüft hat.

Lassen sich die Druck ausübenden Personen nicht von ihren Drohungen abbringen und ist der angedrohte Schaden für den Arbeitgeber zu groß, muss er die Möglichkeiten ausloten. „Eine denkbare Option kann etwa eine Versetzung der betroffenen Person innerhalb des Unternehmens sein“, sagt Peter Meyer.

Falls es doch zur Kündigung kommt, sollten Betroffene ihren Fall rechtlich prüfen lassen – und gegebenenfalls entweder mithilfe von Rechtsanwälten oder von Gewerkschaften Klage erheben. Stellen sich die Vorwürfe als unzutreffend heraus oder schützt der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht ausreichend, können Betroffene Schadenersatz geltend machen. „Und zwar je nach Fall sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen diejenigen, die Druck ausgeübt haben“, sagt Tjark Menssen.

(dpa/tmn)
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