Karneval im Büro Diese Regeln sollten Sie beachten

Düsseldorf (RPO). Mit Weiberfastnacht beginnt der Höhepunkt der fünften Jahreszeit. In den Karnevalshochburgen wird überall gesungen, geschunkelt und getrunken. Wer sich nicht ins Getümmel stürzen kann, sondern arbeiten muss, sollte einige Regeln im Job beachten.

Karneval und Job: Treiben Sie es nicht zu bunt
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Karneval und Job: Treiben Sie es nicht zu bunt

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Foto: gms

Vor allem müssen Sie zunächst zur Arbeit erscheinen. Denn Weiberfastnacht und Rosenmontag sind selbst im Rheinland keine gesetzlichen Feiertage. Wer frei machen will, muss sich also vorher Urlaub nehmen. Es sei denn Sie haben einen karnevalsfreundlichen Arbeitgeber erwischt, der die Feiertage als Brückentage oder Betriebsferien einplant.

Vielerorts wird auch im Betrieb gefeiert. Eine schöne Gelegenheit, um die Kollegen mal ungezwungener zu erleben. Ohne gleich eine Spaßbremse zu sein, sollte man aber darauf achten, nicht zu sehr über die Stränge zu schlagen. Nach einigen Bieren dem Chef mal die Meinung zu sagen, ist bestimmt keine gute Idee.

Für echte Karnevalsmuffel besteht hingegen kein Zwang an der jecken Feier im Büro teilzunehmen. Wer nicht mitmachen will, muss allerdings weiter arbeiten. So fern das noch möglich ist. Windet sich eine Polonaise nach der anderen an Ihrem Schreibtisch vorbei, wird es schwierig sein, sich auf seine Aufgaben zu konzentrieren. Und wenn im Betrieb alle Maschinen still stehen, kann man natürlich nach Hause gehen.

Unfallschutz durch Alkohol gefährdet

Karnevalsfeiern im Betrieb sind nur bedingt durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Zwar sind Angestellte bei den Vorbereitungen, auf dem Weg oder bei der Feier selbst grundsätzlich abgesichert. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin mitteilt, gilt das jedoch nicht, wenn das närrische Treiben an einem anderen Ort fortgesetzt wird oder Teilnehmer über das offizielle Ende der Karnevalsparty hinaus bleiben. Seinen Versicherungsschutz riskiert den Angaben zufolge auch, wer aufgrund von Alkoholeinfluss einen Unfall erleidet.

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