Diese Rechte haben Praktikanten

Wer ein Praktikum macht, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten er hat. Dabei ist oft entscheidend, ob die Hospitanz freiwillig erfolgt oder Pflicht ist.

Steht mir während des Praktikums eigentlich Urlaub zu? Und wie lange nach dem Praktikum kann ich ein Zeugnis verlangen? Rund um das Thema Praktikum ergeben sich viele Fragen. Einige wichtige im Überblick:

Bis wann können Hospitanten ein Zeugnis verlangen?

"Das kommt darauf an, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt", sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ist das Praktikum in der Ausbildungsordnung oder im Studienplan verpflichtend vorgeschrieben, haben Hospitanten immer Anspruch auf ein Zeugnis, unabhängig davon, wie spät sie danach fragen. Das Zeugnis muss mindestens so ausführlich sein, dass Praktikanten darlegen können, dass sie alle Aufgaben erfüllt haben, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind.

Etwas anders ist die Lage, wenn jemand freiwillig ein Praktikum macht, etwa zur Berufsorientierung. Hier wollen Hospitanten häufig gerne ein qualifiziertes Zeugnis haben, in dem nicht nur festgehalten ist, was sie im Praktikum gemacht haben. Darin soll vielmehr auch stehen, wie sie ihre Aufgaben gelöst haben, also eine Bewertung. Ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht aber nur, wenn jemand länger im Betrieb war - mindestens zwei Monate. Davor wird man häufig nichts dagegen machen können, wenn der Arbeitgeber nur eine Bescheinigung ausstellt, in der das Praktikum bestätigt wird.

Bei freiwilligen Praktika sollte man spätestens innerhalb eines Jahres aktiv werden und das Zeugnis einfordern, rät Meier. Danach haben Studenten ihren Anspruch unter Umständen verwirkt. Denn der Arbeitgeber darf dann berechtigterweise davon ausgehen, dass nach dem Zeugnis nicht mehr gefragt wird.

Müssen Hospitanten Nachtschichten und Wochenendarbeit mitmachen?

Auch hier wird zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterschieden. Bei Pflichtpraktika müssen Hospitanten in der Regel weder Nachtschichten machen noch am Wochenende arbeiten, sagt Meier. Etwas anderes gilt nur, wenn etwa die Nachtschichten in dem Beruf ausdrücklich dazugehören, etwa bei der Feuerwehr oder der Polizei. Ist das nicht der Fall und der Chef setzt einen zum Beispiel wegen Personalmangel am Wochenende ein, müssen Hospitanten dieser Aufforderung nicht nachkommen.

Bei den freiwilligen Praktika komme es darauf an, was im Vertrag geregelt ist. Steht dort, dass Wochenend- und Nachtarbeit vorgesehen sind und man hat das unterschrieben, kommen Praktikanten um die ungewöhnlichen Arbeitszeiten kaum herum. Arbeitgeber sind aber dazu verpflichtet, diese Schichten extra zu vergüten. Das ist nicht mit der regulären Praktikumsvergütung getan, erläutert Meier.

Haften Praktikanten für Schäden, die sie verursachen?

Im besten Fall müssen sich Praktikanten diese Frage nie stellen. Aber wer zahlt eigentlich, wenn man aus Versehen den Kaffeebecher umkippt, die Flüssigkeit auf den Laptop rinnt und der hinterher kaputt ist? Oder genauso schlimm: Man ist mit dem Laptop beim Außeneinsatz und der wird einem geklaut.

Bei Praktikanten gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze, wie bei der Arbeitnehmerhaftung, sagt Pauline Moritz, Rechtsanwältin und Expertin für das Thema Arbeitsrecht. Hat der Praktikant den Schaden leicht fahrlässig verursacht, haftet er nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen Arbeitgeber und Hospitant die Haftung, bei grober Fahrlässigkeit haftet der Praktikant voll. Welcher Grad an Fahrlässigkeit vorliegt, beurteilen im Einzelfall die Gerichte. Aber ein Beispiel: Kippen Praktikanten aus Versehen den Kaffeebecher um und machen so den Laptop kaputt, liegt in der Regel leichte Fahrlässigkeit vor und man wird nichts zahlen müssen.

Haben Hospitanten Anspruch auf einen Praktikumsvertrag?

Ja, dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraf 2 Ziffer 1a Nachweisgesetz. Darin ist geregelt, dass im Praktikumsvertrag etwa stehen muss, welche Lern- und Ausbildungsziele es gibt, wie hoch die Vergütung ist und wie die tägliche Praktikumszeit aussieht, erläutert Kerstin Jerchel vom Bereich Recht und Rechtspolitik der Verdi Bundesverwaltung. Obwohl es den rechtlichen Anspruch gibt, können Praktikanten diesen nicht effektiv umsetzen, wenn der Arbeitgeber die Verschriftlichung verweigert. Denn im Zweifel bekommt jemand dann einfach das Praktikum nicht. Für den Nachweis, welche Praktikumsart vorliegt, ist der Anspruch aber sinnvoll.

Wann haben Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu angehalten, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Bei Pflichtpraktika kann es aber durchaus in Ordnung sein, wenn der Arbeitgeber nichts bezahlt, erklärt Meier. Das soll sicherstellen, dass Studenten genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Bei freiwilligen Praktika gilt etwas anderes. Dort steht Hospitanten auf jeden Fall der Mindestlohn zu. Das gilt aber nur, wenn jemand tatsächlich Arbeitsleistung erbringt und nicht nur danebensteht und guckt, erläutert Meier. Er rät Praktikanten, in einem Tagebuch festzuhalten, welche Aufgaben sie übernommen haben. Weigert sich der Arbeitgeber, eine Vergütung zu zahlen, haben sie so einen Beweis, um sie nachträglich einzuklagen. Der Arbeitgeber muss dann wiederum die Angaben des Hospitanten bestreiten. Das sei jedoch gar nicht so leicht.

Steht Praktikanten Urlaub zu?

Hier gibt es ebenfalls einen Unterschied zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Pflichtpraktikanten haben grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch, sagt Moritz. Beim freiwilligen Praktikum gelten die ganz normalen Regeln des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage im Jahr. Wird der Urlaub nicht genommen, muss er am Ende ausbezahlt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort