Arbeit und Elternzeit Die Job-Auszeit richtig planen

Berlin (RPO). Wer ein Kind bekommt, sollte mit seinem Chef rechtzeitig über die anstehende Familienpause sprechen. Denn je besser diese familiäre Auszeit geplant wird, desto früher kehren Beschäftigte in ihren Job zurück.

Je besser eine familiäre Auszeit geplant wird, desto früher kehren Beschäftigte in ihren Job zurück. Daher sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtzeitig über die Familienpause sprechen. Schon wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekanntgibt, sollte der Arbeitgeber die verbleibenden Urlaubstage und die Übergabe planen, rät das Bundesfamilienministerium in Berlin. Möchte der Vater nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen, sollte er dies bis sieben Wochen vor der Geburt anmelden.

Innerhalb einer Woche nach Geburt gilt es, die Elternzeit schriftlich anzumelden, wenn diese direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll. Möchte die Mutter in Teilzeit arbeiten, empfiehlt es sich, das ebenfalls schon zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen. Drei Monate vor dem Wiedereinstieg in den Beruf sollte die Mutter der Personalabteilung ihre Rückkehr schriftlich ankündigen. Die Firma wiederum sei gut beraten, ein Rückkehrgespräch und unter Umständen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren, so das Ministerium.

Diese und weitere Informationen zum Wiedereinstieg in den Beruf hat das Bundesfamilienministerium in der Broschüre "Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern - Ein Gewinn für Unternehmen und ihre Beschäftigten" zusammengestellt. Sie steht im Internet unter www.erfolgsfaktor- familie.de/data/downloads/studien/080208_Wiedereinstieg_web.pdf.

(tmn)
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