Kündigung: Betriebsrat muss zustimmen, oder? Die größten Rechtsirrtümer im Job

Düsseldorf (RPO). Wem gekündigt wird, der hat einen Anspruch auf eine Abfindung. Aber wer krank ist, dem kann gar nicht gekündigt werden. Oder doch? Es gibt eine Reihe von Rechtsirrtümern rund um den Job, die sich hartnäckig halten. Lesen Sie hier, was stimmt, und was nicht.

Acht gängige Rechtsirrtümer im Job
Infos

Acht gängige Rechtsirrtümer im Job

Infos
Foto: gms

Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker hat in seinen Büchern "Lexikon der Rechtsirrtümer" und "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" auch die gängigsten Halbwahrheiten rund ums Arbeitsleben gesammelt.

Zum Beispiel das Märchen, dass der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen muss. "Stimmt nicht", schreibt Höcker. Die Annahme beruhe auf einem Missverständnis. Lediglich die Inhaber verschiedener Posten in einem Betrieb können nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden. Dazu gehören vor allem die Mitglieder des Betriebsrates selbst. Bei allen anderen Arbeitnehmern muss der Betriebsrat nicht zustimmen.

Lesen Sie oben rechts, welchen Rechtsirrtümern wir im Job noch so alles aufsitzen.

Alle Beispiele aus: Ralf Höcker, "Lexikon der Rechtsirrtümer" Ullstein; 2004. Und: "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" Ullstein; 2005, jeweils 8,96 Euro

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort