Abgabenfreie Extras sichern Das bringt den Kick fürs Gehalt

Berlin (RPO). In Krisenzeiten eine Gehaltserhöhung zu erreichen, ist schwierig. Man kann seinen Verdienst aber auch auf andere Weise aufpeppen. Den Chef nach geldwerten Vorteilen fragen und sich mit Freibeträgen monatlich mehr Netto sichern, empfehlen Lohnsteuerexperten.

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Foto: AP

Seit dem 1. Juli bleibt Millionen Arbeitnehmern zudem automatisch mehr vom Gehalt übrig. Dann sinkt der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse von 15,5 auf 14,9 Prozent. Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt sich die Entlastung aufs Konto aus.

Statt mit einer Gehaltsaufbesserung, die versteuert werden muss, brächten sozial- und abgabenfreie Extras vom Arbeitgeber vergleichsweise mehr, erläutert Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). "Viele Arbeitgeber gehen häufig gern darauf ein, denn auch sie profitieren", betont sie.

Beispiel Kita-Zuschuss: Spendiert der Chef zusätzlich zum regulären Lohn noch Geld für die Nachwuchsbetreuung, kann der Beschäftigte das Plus in voller Höhe steuerfrei einstreichen. Lohnenswert ist es auch, den Arbeitgeber nach Benzin- und Warengutscheinen oder einem Jobticket, also einer Fahrkarte, zu bitten. Dieser Vorteil darf bis zu 44 Euro im Monat abgabenfrei kassiert werden. Für Essensgutscheine, Menü- oder Restaurantschecks sind Beträge zwischen 2,74 und 5,83 Euro erlaubt. Darlehen des Chefs sind bis zu 2.600 Euro von der Steuer verschont, wie "Finanztest" erläutert.

Neuen Gesundheitszuschuss holen

Ganz neu auf der Liste der geldwerten Vorteile ist der Gesundheitszuschuss, den es seit Jahresbeginn gibt. Bis zu 500 Euro jährlich kann ein Arbeitgeber jetzt für die Gesundheitsvorsorge jedes einzelnen Mitarbeiters ausgeben - ganz gleich, ob Kurse vom Betrieb oder außerhalb angeboten werden. Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Fitnessstudios dürfen aber nicht bezuschusst werden.

Was steuerfrei bis zur 500-Euro-Grenze in Anspruch genommen werden darf, sind beispielsweise Massagen oder ein gesundes Frühstück am Arbeitsplatz. Steuerfrei sind auch Kurse fürs Rücken- oder Bauchtraining, für Yoga, Thai-Chi, Qi-Gong oder Entspannungstechniken, zur Raucherentwöhnung oder Konfliktbewältigung. Kurzum: alles, was die Krankenkassen auch fördern dürfen.

Seit Januar dürfen Mitarbeiter außerdem am Gewinn teilhaben, wenn der Chef einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds gründet. Anteile, die Beschäftigten überlassen werden, sind bis zu 360 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Vergünstigung sei jedoch eher Thema in größeren Firmen als in kleinen, gibt Spargen zu bedenken.

Mehr Spielraum auch ohne Chef

Aber auch ohne Arbeitgeber kann man sich finanziell Luft verschaffen. Wer sich noch für die zweite Jahreshälfte Freibeträge auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lässt, senkt die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag - und hat monatlich mehr in der Tasche. Wird auf Freibeträge verzichtet, bekommt man zu viel Gezahltes erst 2010 nach der Steuererklärung zurück.

"Jetzt handeln kann sich beispielsweise lohnen, wenn man noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erwartet", sagt Marlies Spargen. Der Aufwand - das Ausfüllen eines zweiseitigen Antrags auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt - sei gering. Selbst im Herbst sei es dafür noch nicht zu spät, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).

Damit Freibeträge genutzt werden können, muss grob gerechnet werden: Die Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen müssen 2009 zusammen mindestens 600 Euro betragen. Diese Grenze erreichten viele Arbeitnehmer schon, wenn sie ihre Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusammenrechnen, so Nöll. Der Weg zur Arbeit zählt ja jetzt wieder ab dem ersten Kilometer.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der an 230 Arbeitstagen 33 Kilometer einfache Strecke zum Job fährt, bekommt beispielsweise 1.357 Euro Freibetrag im Jahr, wie "Finanztest" berechnet hat. Sein monatliches Gehaltsplus ab Juli beträgt allein dafür (bei 30 Prozent Grenzsteuersatz) 68 Euro. Ausgaben für Handwerker und Dienstleister im Haushalt bringen immer einen Freibetrag, auch ohne 600-Euro-Grenze.

(AP)
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