Die Rechtslage bei Überstunden Darf's ein bisschen länger sein?

Berlin · In manchen Branchen gehören sie zum guten Ton, in anderen wird über sie kräftig gejammert: die Überstunden. Üblich sind sie fast überall. Manchmal hilft gegen sie das Gespräch mit dem Chef. Der Weg zu Gericht ist jedenfalls oft keine Lösung.

Die Gesetzeslage scheint so einfach: Steht im Vertrag nichts zu Überstunden, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Es sei denn, es tritt eine echte Katastrophe ein. Und das bedeutet im Arbeitsrecht nicht etwa die drohende Insolvenz, sondern ein Feuer im Bürogebäude oder eine Flutwelle, welche die Werkhalle zu überschwemmen droht.

Überstunden-Pauschalklausel

"Die meisten Verträge beinhalten eine Überstunden-Pauschalklausel. Ob die gilt, ist allerdings je nach Fall sehr unterschiedlich, ebenso wie die Rechtsprechung", sagt Michael Henn, Vorstandsmitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte in Stuttgart.

Da war zum Beispiel dieser Anwalt, der nach einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber die Kanzlei verließ und dann noch auf die Bezahlung von mehr als 930 Überstunden klagte. Er scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht, das urteilte: Mit einem hohen Bruttogehalt sind notwendige Überstunden abgegolten.

Es kommt auf die Höhe des Gehalts an

Das gleiche Gericht befand jedoch erst Anfang des Jahres, dass Firmen Niedrigverdienern Mehrarbeit zahlen müssen, wie einem Lagerarbeiter in einer Spedition in Sachsen-Anhalt, der in zwei Jahren mehr als 950 Überstunden angehäuft hatte. "Es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen der Höhe des Gehalts und der Rechtmäßigkeit von unbezahlten Überstunden", erklärt Henn.

Als Überstunden zählen dabei alle Arbeitsstunden, die über das hinausgehen, was im Vertrag vereinbart und vom Vorgesetzten angeordnet wurde. Grundsätzlich regele das Arbeitszeitgesetz die Obergrenze für die Überstunden, erläutert Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Und das besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Im Ausnahmefall dürfen es an einem Arbeitstag auch zehn Stunden sein, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt.

Ruhezeit von elf Stunden

Und es gilt eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn. "Doch das ist in vielen Betrieben und Branchen gar nicht einzuhalten, und es kümmert auch keinen", sagt der Hamburger Anwalt Carlos Drescher. Mit dem Verweis auf die Rechtslage kommt ein Arbeitnehmer ohnehin selten weiter, um sich gegen Überstunden zur Wehr zu setzen.

Überstunden notieren

"In der Regel ist es sinnvoll, die Arbeitszeit zu erfassen", sagt Martina Perreng. Passiert das nicht automatisch, kann jeder Arbeitnehmer selbst aufschreiben, wann er wie viele Überstunden gemacht hat. "Dabei muss aber auch ersichtlich sein, warum diese Mehrarbeit notwendig geworden ist", schränkt Arbeitsrechtler Henn ein. Denn im Streitfall ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht und muss belegen können, dass er die Zeit nicht vertrödelt hat. Zumal die Klage des Arbeitnehmers meist erst dann kommt, wenn er das Unternehmen verlassen hat.

Wer dem vorbeugen will, braucht auch ein bisschen Fingerspitzengefühl, um die informellen Regeln zu begreifen und zu befolgen. "In manchen Firmen wird nach einer Art Vertrauensarbeitszeit gearbeitet", erklärt Anwalt Drescher. Da gebe es stressigere und ruhigere Zeiten, mal arbeite man eine Stunde mehr, mal gehe man eine Stunde früher. Das funktioniere dann auch ohne vertragliche Festlegung. "So lange Überstunden zeitnah auch wieder ausgeglichen werden, und man damit zufrieden ist, besteht auch keine Notwendigkeit, etwas dagegen zu unternehmen", sagt Martina Perreng.

Im Arbeitsvertrag nachschauen

Erst wenn man merkt, dass es keinen Ausgleich gibt, raten die Arbeitsrechtler, das Gespräch mit dem Chef zu suchen - nicht ohne vorher noch einmal in den Arbeitsvertrag geschaut zu haben, in dem eben auch eine gewisse Anzahl an Überstunden vereinbart sein kann. "Nicht jeder Vorgesetzte bekommt überhaupt mit, was und wie viel jeder einzelne Mitarbeiter leistet", gibt Henn zu bedenken. Auch kann es ratsam sein, sich mit anderen Kollegen auszutauschen, Solidarität zu entwickeln und den Betriebsrat zu fragen.

Grundsätzlich gilt, dass es keinen einfachen Weg gibt, um sich gegen Überstunden zur Wehr zu setzen. Stellt der Chef auf stur, bleibt häufig nicht viel mehr, als den Konflikt zu provozieren und nach der vereinbarten Zeit Feierabend zu machen. Das klingt ernüchternd. Doch wenn alle in der Abteilung mitziehen, bleibt dem Chef vielleicht nicht viel mehr übrig als einzulenken. Sonst bleibt einem nur zu gehen.

(dpa)
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