Arbeitsrecht Kurzfristig Schichtbetrieb anordnen
Erst gibt es Lieferverzögerungen, dann muss der Auftrag ganz schnell fertig werden – am besten im rund um die Uhr laufenden Betrieb. Aber darf der Arbeitgeber so einfach auf Schichtdienst umstellen?
Ein großer Auftrag kommt rein und die Maschinen müssen dafür ohne Unterbrechung laufen. Der Arbeitgeber will deshalb die Einsatzpläne auf Schichtbetrieb umstellen. Müssen die Beschäftigten da mitmachen?
Grundsätzlich gilt: Möchte der Arbeitgeber die Arbeitszeiten eines Beschäftigten im Schichtrhythmus anordnen, wird er durch den Arbeitsvertrag, aber auch durch die Mitbestimmung von Betriebsrat und Personalrat begrenzt. Das erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Die Anordnung von Schichtarbeit sei deshalb nur möglich, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags eine Vereinbarung dazu treffen, wenn Schichtarbeit im Arbeitsvertrag ohnehin schon vorgesehen ist oder wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, der Schichtarbeit vorsieht. Das gilt zumindest immer dann, wenn die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag ohne Schicht vereinbart sind.
„Wenn ich einen Arbeitsvertrag habe, der im Prinzip nur festlegt, dass ich 40 Stunden pro Woche arbeite und dass sich meine Arbeitsleistungen nach den betrieblichen Erfordernissen richtet, dann hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht, auch Schichtarbeit anzuordnen“, sagt Markowski. Das falle unter die klassischen Inhalte des Direktionsrechts, das in Paragraf 106 der Gewerbeordnung geregelt ist. Der Arbeitgeber müsse aber auch auf berechtigte Belange von Arbeitnehmern Rücksicht nehmen. Wer wissen will, ob der Arbeitgeber nun Schichtarbeit anordnen darf, sollte also zuerst in seinen Arbeitsvertrag gucken.
„In Betrieben mit Betriebsrat oder in Dienststellen mit Personalrat muss sich der Arbeitgeber aber bei der Einführung von Schichtarbeit dessen Zustimmung einholen“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Markowski. In aller Regel werde dann eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Schichtarbeit geschlossen.
Der Betriebs- oder Personalrat darf zudem auch bei der Gestaltung der Schichtmodelle mitreden. „Schichtarbeit kann sehr belastend sein“, sagt der Arbeitsrechtler. Bei der Einführung müssen deshalb Aspekte des Gesundheitsschutzes mitbedacht werden. Nicht zuletzt muss sich der Arbeitgeber bei der Einführung von Schichtarbeit an die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten.