Romanzen im Job Büroflirt - was geht und was nicht

Berlin (RPO). Amor legt auch am Arbeitsplatz keine Pause ein. Viele lernen bekanntermaßen auch ihren Partner im Büro kennen. Doch ist so ein Flirt zwischen Kopierer und Kaffeemaschine auch juristisch in Ordnung?

So klappt das Flirten im Büro
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Foto: Auto.de

"Arbeitsrechtlich kann das Flirten am Arbeitsplatz nicht verboten werden", sagt Anwalt Ulf Weigelt aus Berlin. "Das wäre eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts." Auch im Arbeitsvertrag darf es keine Anti-Flirt-Klausel geben. Sich im Büro zu verlieben, ist also durchaus erlaubt, doch Weigelt schiebt ein großes "Aber" hinterher: "Das gilt nur, solange keine Pflichten verletzt werden."

Denn wenn die Gefühle die Leistung im Job beeinträchtigen, darf der Arbeitgeber durchaus Konsequenzen ziehen. Das kann von einer einfachen Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung gehen. "Wenn sich das Umfeld zum Beispiel durch zu lautes Gekicher von Verliebten gestört fühlt, dann kann es schon mal eine Abmahnung geben."

Affären mit Untergebenen sind problematisch

Viel gravierender aber sind Liebesverhältnisse zwischen Vorgesetzten und ihren Untergebenen: "Es ist ganz klar verboten, als Chef seine Macht besonders zugunsten der Person einzusetzen, in die man verliebt ist", erklärt Weigelt. Denn wenn das im Gesetz verankerte Gleichheitsgebot verletzt wird, kann das die sofortige Kündigung nach sich ziehen.

"Ich hatte einmal einen Fall", erzählt Weigelt, "da wurde der Abteilungsleiter mit der Auszubildenden auf dem Klo erwischt." So leidenschaftlich die Affäre auch war, sie brachte den beiden Liebenden die fristlose Kündigung ein.

Wenn durch das Flirten also Hierarchien ins Wanken geraten, sollte man die Romanze lieber auf die Zeit nach der Arbeit verschieben, meint Weigelt. Für die, die es dennoch nicht lassen möchten, hat der Berliner Anwalt noch einen Tipp. "Nicht warten, bis es auffliegt. Gehen Sie auf jeden Fall offen und ehrlich damit um."

(DDP/mais)
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