Benimmregeln für den Job Besuch am Arbeitsplatz immer anmelden

Frankfurt/Main · Am Arbeitsplatz sollten private Besuche die Ausnahme sein. Dass Freunde oder Bekannte vorbeischauen, ist in vielen Betrieben nicht gern gesehen - und manchmal schon aus Gründen der Arbeitssicherheit ein Problem.

"Man muss immer um Erlaubnis fragen und den Besuch gegebenenfalls am Empfang anmelden", sagt Lis Droste, Etikette-Trainerin aus Frankfurt am Main. In der Regel sei es auch besser, die Kollegen zu informieren, dass man Besuch erwartet - schon damit es keine Irritationen gibt, wenn plötzlich ein Gesicht auftaucht, das für die Kollegen fremd ist.

Knigge am Arbeitsplatz

Wenn etwa die Eltern gerne sehen wollen, wo der Nachwuchs arbeitet, sollten sie eine Betriebsführung mitmachen. Diese Führungen gibt es in vielen größeren Unternehmen. Ist das nicht möglich, sollte der Besuch zumindest nicht in der Hauptarbeitszeit vorbeischauen, rät Droste. "Man kann sich ja kurz vor Arbeitsende verabreden."

Das gilt auch für den umgekehrten Fall, dass Eltern ihrem Nachwuchs gerne ihren Arbeitsplatz zeigen wollen. Gerade wenn Teenager dann durch den Betrieb laufen, gilt, dass sie sich nicht benehmen sollten, als seien sie zu Hause.

"Man geht nicht an fremde Schreibtische, und man hält immer diskret Abstand." Höflich zu grüßen, sollte selbstverständlich sein - genauso wie nicht in Meetings zu platzen und andere nicht beim Telefonieren zu stören.

(dpa)
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