Bescheinigung bei Jobwechsel beachten

Wenn Arbeitnehmer ihren Job wechseln, sollten sie bei ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung anfordern. Dort ist dokumentiert, wie viele Tage Urlaub sie im laufenden Jahr bereits genommen haben, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Denn den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub können Mitarbeiter nicht noch einmal beanspruchen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Urlaubsbescheinigung auszustellen. Wichtig ist außerdem für Neulinge zu wissen: Erst nach sechs Monaten haben sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Gewährt der Arbeitgeber davor freie Tage, macht er das freiwillig.

(tmn)
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