Von der Uni auf die Straße? Warum Uni-Absolventen kaum Arbeitslosengeld bekommen

Düsseldorf · Die Abschlussarbeit ist geschrieben, das Zeugnis in der Tasche. Endlich kann es losgehen. Die meisten Absolventen frisch von der Uni sind hoch motiviert. Doch viele werden von der Realtität eingeholt: zunächst ist kein Job in Sicht – und Anträge auf Arbeitslosengeld werden fast immer abgelehnt.

 Viele Uni-Absolventen müssen nach dem Studium zunächst eine finanzielle Durststrecke überbrücken.

Viele Uni-Absolventen müssen nach dem Studium zunächst eine finanzielle Durststrecke überbrücken.

Foto: dpa, Martin Schutt

Die Abschlussarbeit ist geschrieben, das Zeugnis in der Tasche. Endlich kann es losgehen. Die meisten Absolventen frisch von der Uni sind hoch motiviert. Doch viele werden von der Realtität eingeholt: zunächst ist kein Job in Sicht — und Anträge auf Arbeitslosengeld werden fast immer abgelehnt.

Etwa 400.000 junge Menschen erlangen laut Statistischem Bundesamt jedes Jahr in Deutschland ihren Hochschulabschluss. Doch nicht allen gelingt unmittelbar im Anschluss an das Studium der Jobeinstieg. Laut Statistik der Arbeitsagentur brauchen 20 Prozent der Absolventen sechs Monate bis sie einen Job finden. 15 Prozent brauchen zwölf Monate und 12 Prozent der Absolventen benötigen sogar länger als ein Jahr, bis es mit der ersten Stelle klappt.

Wer Arbeitslosengeld bekommt - und wer nicht

Diese Lücke nach dem Studium bringt nicht nur Frust, sondern bedeutet meist auch finanzielle Probleme. Denn während sich die Jobsuche hinzieht, müssen die jungen Akademiker ihren Lebensunterhalt ohne eigenes Gehalt bestreiten. Vielen bleibt da nur der Weg zum Arbeitsamt. Doch einfach ist es auch hier nicht.

Denn nur wer schon einmal mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das ist aber bei vielen Absolventen nicht der Fall, da sie neben dem Studium oft nur Zeit für Minijobs gehabt haben, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Tritt dieser Fall ein, prüft das Amt in einem zweiten Schritt, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV, besteht. Doch auch damit kann längst nicht jeder Absolvent rechnen.

Wann Hochschulabsolventen Hartz IV bekommen

Zwar haben in der Theorie alle Hochschulabsolventen Anspruch auf Hartz IV, in der Praxis aber gestaltet sich die Sache komplizierter. Der aktuelle Regelsatz beträgt 359 Euro, zusätzlich zahlt der Staat Zuschüsse für Miete, Heiz- und Nebenkosten und den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Davon ließe es sich geradeso leben. Doch viele Hochschulabsolventen sehen dieses Geld nie, weil sie an zwei Hürden scheitern: Zum einen verrechnet die Arbeitsagentur vorhandenes Vermögen, wie etwa Erspartes auf einem Tagesgeldkonto oder Aktien, mit dem Hartz-IV-Regelsatz. Unangetastet bleiben dabei 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro. Ein Betrag, mit dem die täglichen Kosten des Lebens nicht über mehrere Monate bestritten werden können.

Zum anderen wird zur Bemessung des finanziellen Bedarfs nicht der Einzelne, sondern die sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" herangezogen. Wer also nach dem Studium mangels eigenem Einkommens wieder bei den Eltern oder beim Partner eingezogen ist, dem kann es passieren, dass diese als Mitglieder des Haushalts für den Lebensunterhalt des arbeitssuchenden Absolventen teilweise oder sogar vollständig aufkommen müssen, und somit kein Anspruch auf Leistungen vom Amt besteht.

Doch selbst wer diese beiden Hürden nehmen kann, bekommt dann nicht notwendigerweise den Hartz-IV-Regelsatz zugesprochen. Absolventen unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten beispielsweise grundsätzlich nur 278 Euro. Dazuverdient werden darf nicht mehr als 100 Euro im Monat, ohne dass das Amt die Bezüge kürzt.

Mit dem Geld kommen die Auflagen

Und auch diejenigen, die trotz aller Widrigkeiten am Ende mit ein wenig Geld nach Hause gehen, können sich nur bedingt glücklich schätzen. Denn mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sind immer Auflagen verbunden. Ein Job, den die Arbeitsagentur vermittelt, darf nicht ohne triftigen Grund abgelehnt werden - sonst wird das Geld gekürzt.

Für manchen jungen Akademiker kommt spätestens hier die Ernüchterung. Wer von der Uni kommt, hat nicht selten große Erwartungen an den Berufseinstieg und hofft darauf, schnell seine Traumstelle zu ergattern.

Doch so läuft es nicht immer: Laut Arbeitsagentur nehmen etwa 14 Prozent der Uni-Absolventen zunächst eine Übergangstätigkeit an. Aber trotz möglicher Schwierigkeiten am Anfang der Karriere ist Deutschland dennoch ein günstiges Pflaster für Akademiker. Über 95 Prozent der Akademiker finden letztlich einen Job - auch wenn es vielleicht nicht immer gleich der Traumberuf ist.

(lsa)
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