Schwanger in der Ausbildung Erfolgreich zum Abschluss mit Kind

Berlin · Eine Ausbildung allein kostet viel Kraft und Mühe. Wenn dann eine Schwangerschaft dazukommt, kann das zu einer Herausforderung werden, die nicht leicht zu bewältigen ist. Aber: Junge Mütter sind nicht allein. Es gibt Hilfen.

 Damit der Spagat zwischen Job und Kind gelingt, helfen Beratungsstellen weiter.

Damit der Spagat zwischen Job und Kind gelingt, helfen Beratungsstellen weiter.

Foto: dpa, zeh

Als sie den Ausbildungsplatz als Medienkauffrau bei einem Berliner Verlag bekam, war Laura Becker (Name geändert) überglücklich. Eine Woche nach der Zusage kam dann die Überraschung: Ihr Frauenarzt teilte ihr mit, dass sie schwanger ist. Becker war damals 21 Jahre alt. "Es hat gedauert, bis ich mich getraut habe, das jemandem zu sagen", erzählt sie. Sie fürchtete, die Lehrstelle wieder zu verlieren. Gemeinsam mit ihrem Vater suchte sie schließlich das Gespräch mit der Personalabteilung. Die Erleichterung war groß: Der Arbeitgeber reagierte positiv. Becker konnte den Beginn ihrer Lehre um ein Jahr nach hinten verschieben.

"Wenn junge Frauen während der Ausbildung schwanger werden, ändert das die gesamte Lebenssituation", sagt Florian Haggenmiller, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Bei vielen kommt nun wie bei Becker als Erstes die Frage auf, ob sie die Lehrstelle verlieren.

Schwangere Auszubildende dürften in der Regel nicht gekündigt werden - auch nicht in der Probezeit, sagt Gerd Woweries, zuständig für das Thema Ausbildung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. In besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde von dem Kündigungsverbot Ausnahmen zulassen. "Das sei jedoch der absolute Ausnahmefall."

Auch bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Elternzeit sei eine Kündigung unzulässig, erläutert Woweries. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit setzt die junge Mutter die Ausbildung dann fort.

Erfährt eine junge Auszubildende, dass sie schwanger ist, sollte sie ihrem Chef bald Bescheid geben. "Schließlich muss sich auch der Betrieb auf die Situation einstellen", erklärt Woweries. Werdende Mütter dürften beispielsweise nicht schwer tragen oder mit bestimmten Stauben, Gasen und Dämpfen in Berührung kommen. Da Schwangere den absoluten Kündigungsschutz genießen, sollten sie auch keine Sorge haben, das zuzugeben.

Sechs Wochen vor dem Geburtstermin gehen werdende Mütter dann in Mutterschutz. "Bis acht Wochen nach der Geburt des Babys gilt absolutes Beschäftigungsverbot", erklärt Haggenmiller. Woweries rät, während Mutterschutz und Elternzeit mit dem Betrieb Kontakt zu halten, um auf dem Laufenden zu bleiben. Kurz vor der Rückkehr sprechen junge Mütter am besten mit der Berufsschule ab, auf welche Themen sie sich vorbereiten sollen. So können sie sich langsam wieder in den Unterrichtsstoff eindenken. Trotzdem verläuft der Wiedereinstieg oft nicht reibungslos.

Für Becker war es als Alleinerziehende anstrengend, an den Abenden für die Berufsschule zu lernen. "Wenn der Kleine nicht schlafen konnte, brauchte er Aufmerksamkeit. Aber mein Lernpensum musste ich trotzdem schaffen", erzählt sie.

Wer Kinderbetreuung und Ausbildung nur schwer unter einen Hut bekommt, hat die Möglichkeit, die Lehre in Teilzeit fortzusetzen. "Darauf hat die Auszubildende zwar keinen Anspruch, aber viele Betriebe zeigen sich kooperativ", erklärt Annette Land vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Mit dem Vorgesetzten müsse sie dann klären, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten sie künftig im Unternehmen arbeiten kann.

Dabei kann nur die Arbeitszeit im Betrieb gekürzt werden. Die Zahl der Stunden in der Berufsschule ändert sich nicht. "Bei einer Ausbildung in Teilzeit ist es trotzdem möglich, in der Regelausbildungszeit abzuschließen", sagt Land. Ob das geht, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden die Auszubildende wöchentlich im Unternehmen ist. Wer dem Unterrichtsstoff durch die Teilzeitregelung nicht folgen kann, darf die Lehre auch verlängern. Die Betriebe haben allerdings die Möglichkeit, bei Teilzeit die Vergütung zu kürzen. "Davon machen kleinere Unternehmen zuweilen Gebrauch", sagt Land.

Dabei ist es häufig schon mit der regulären Ausbildungsvergütung schwierig, mit Kind über die Runden zu kommen. Wer finanzielle Unterstützung braucht, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesarbeitsagentur beantragen. Eine andere Möglichkeit ist, sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind zu wenden. Eine Übersicht finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten hat der DGB in einer Broschüre zusammengefasst.

Nicht immer sind Zeitdruck und finanzielle Engpässe die einzigen Probleme, die auf junge Mütter in der Ausbildung zukommen. Wenn das Kind krank ist und Lehrlinge oft zu Hause bleiben müssen, kann es Konflikte geben, sagt Haggenmiller. In dem Fall können sich Azubis sich an die Jugendauszubildendenvertretungen im Betrieb oder den Betriebsrat wenden.

Becker hatte am Arbeitsplatz keine Probleme. "Alle wussten, dass ich ein Kind habe und alleinerziehend bin", sagt sie. Oft bemühte sie sich, trotzdem bei Abendveranstaltungen im Verlag mitzuhelfen und kümmerte sich dafür um einen Babysitter. Nach der Ausbildung hat sich ihr Ehrgeiz ausgezahlt: Sie wurde direkt übernommen und ist nun als Assistentin des Geschäftsführers tätig.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort