Ausbildung Azubis können sich für ihre Rechte einsetzen

Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) arbeiten eng mit dem Betriebsrat zusammen. Bei ihrer Arbeit haben sie das Gesetz im Rücken.

In größeren Betrieben setzt sich eine JAV für die Interessen der Auszubildenden und jüngeren Mitarbeiter ein. Zudem kontrolliert sie, ob alle Verträge und Vorschriften eingehalten werden.

In größeren Betrieben setzt sich eine JAV für die Interessen der Auszubildenden und jüngeren Mitarbeiter ein. Zudem kontrolliert sie, ob alle Verträge und Vorschriften eingehalten werden.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Wenn sich Jugendliche in ihrer Ausbildung mehr Unterstützung wünschen, Probleme im Betrieb entstehen oder sie Ideen für den Arbeitsalltag haben, dann ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb der richtige Ansprechpartner. „Sobald in einem Unternehmen ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, muss eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden“, erklärt Sebastian Opitz vom W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung. Das Institut unterstützt Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) bundesweit mit Seminaren, Publikationen und digitalen Angeboten.

„Die Größe einer JAV bemisst sich an der Zahl der Wahlberechtigten im Betrieb“, ergänzt Opitz. Ein Beispiel: In Betrieben mit 51 bis 150 Mitarbeitern besteht eine JAV aus fünf Mitgliedern. Alle Arbeitnehmer, die unter 25 Jahre alt oder Auszubildende sind, dürfen sich als Kandidat für das Gremium aufstellen. Gewählt werden sie von den jugendlichen Arbeitnehmern und den Auszubildenden des Betriebs – die nächste reguläre Wahl findet im Herbst 2024 statt.

Den Anstoß zur Wahl einer JAV kann der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft geben. Mit vielen Möglichkeiten im Rücken starten die jungen Arbeitnehmer dann ihre Arbeit im neuen Amt. „Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen“, sagt Sebastian Opitz. Maßnahmen und Ideen, die den jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis im Betrieb dienen, werden über den Betriebsrat beantragt. „Dabei geht es meistens um Fragen der Berufsbildung und der Übernahme der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis.“ Es sei ratsam, so Optiz, als JAV den Kontakt zu den jungen Angestellten im Betrieb zu halten. Wenn der Betrieb groß genug sei, könne etwa eine regelmäßige Sprechstunde angeboten werden.

Daneben hat die JAV auch eine Kontrollfunktion: Sie überwacht, dass die für Jugendliche und Azubis geltenden Arbeitsgesetze, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Auch dabei ist der Betriebsrat erster Ansprechpartner für sie. „Ein Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat ein Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats“, sagt Opitz. Gibt es Tagespunkte, die überwiegend die Auszubildenden betreffen, dürfen zur Besprechung dieser Aspekte auch alle JAV-Mitglieder an der Betriebsratssitzung teilnehmen. „Sind sie dann der Meinung, dass sich ein Betriebsratsbeschluss negativ auf die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis auswirkt, dann haben sie die Möglichkeit, die Aussetzung des Beschlusses für eine Woche zu beantragen.“

Und was kann die jungen Leute motivieren, sich selbst in die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen zu lassen? „Hauptmotiv für ein Engagement dürfte der Wunsch sein, sich für die jugendlichen Kollegen und Azubis einzusetzen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagt Opitz. Allerdings haben Vertreter der JAV auch besondere Ansprüche: So garantiert das Gesetz den JAV-Vertretern die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit – „wenn das JAV-Mitglied dies innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich beim Arbeitgeber geltend macht“, erklärt Opitz.

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