Wie werde ich..? Der Patentanwalt schützt Erfindungen

Der Patentanwalt berät und vertritt Erfinder. Bewerber brauchen ein gutes Sprachgefühl und technisches Verständnis. Und ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium.

Der Patent-Anwalt schützt Erfindungen
Foto: dpa, krk gab

Das Getriebe eines Bohrhammers oder das Design eines Stuhls werden beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München eingetragen. Das ist eine Aufgabe des Patentanwalts. Er berät Erfinder, wie sie eine Innovation vor Nachahmern schützen und übernimmt etwa die Anmeldung ihrer Schutzrechte wie das Patent-, Marken- und Designrecht. Rund 3300 Patentanwälte sind in Deutschland zugelassen. Sie sind Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit Berufserfahrung und einer juristischen Ausbildung.

So wie Iris-Anne Markfort: Für die 34-jährige Maschinenbauingenieurin ist der Patentanwalt ein Geburtshelfer, der das Patent bis zum Ablauf betreut und im Streitfall verteidigt. Er recherchiert zunächst in Fachzeitschriften und Datenbanken, ob die Erfindung tatsächlich neu ist. Dann beantragt er die Anmeldung beim Patentamt. Wird das Patent erteilt, hat der Erfinder maximal 20 Jahre lang ein Schutzrecht, das vom Patentanwalt gewahrt wird.

"Die meisten Patentanwälte arbeiten selbstständig in einer Anwaltskanzlei, die kleine und mittelständische Unternehmen betreut", sagt Jürgen Wursthorn von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg. Andere sind Angestellte in einer Kanzlei oder in der Patentabteilung eines Unternehmens. Meistens betreut ein Patentanwalt Mandanten dauerhaft. Anders als ein Rechtsanwalt müsse er sich für die Erfindungen seiner Mandanten begeistern, sagt Prof. Felix Gross vom Bundesverband Deutscher Patentanwälte in Berlin und Honorarprofessor für Patentrecht an der TU Berlin.

Außer einem Abschluss in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium müssen Bewerber mindestens ein Jahr Praxiserfahrung mitbringen. Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind Pflicht. Sie müssen sich für nationale und internationale Gesetze interessieren, präzise formulieren sowie rechtlich und technisch argumentieren können. Spaß am Umgang mit Mandanten und am Problemlösen sind weitere Voraussetzungen für den Beruf.

Jedes Jahr beginnen laut Patentanwaltskammer rund 200 Kandidaten die Ausbildung zum Patentanwalt. Für die Zulassung zur dualen Ausbildung braucht der Kandidat einen Ausbildungsplatz bei einem Patentanwalt in einer Kanzlei oder bei einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens. Die betriebliche Ausbildung dauert 26 Monate, das Entgelt wird frei vereinbart. Jeder Kandidat arbeitet sich in neue Gebiete ein. Die zu bearbeitenden Fälle werden zunehmend komplexer.
Schließlich hospitiert der Kandidat zwei Monate beim Patentamt und sechs Monate beim Bundespatentgericht in München - ohne Bezahlung.

Parallel zur praktischen Ausbildung studiert der Anwärter zwei Jahre lang am Abend und am Wochenende per Fernstudium allgemeines Recht. Das Jurastudium kostet laut Patentanwaltskammer rund 1300 Euro, oft übernimmt die Ausbildungskanzlei die Kosten. Inhalte sind Grundlagenkurse mit Bezug zum gewerblichen Rechtsschutz - etwa Zivilrecht, Verfahrensrecht und Öffentliches Recht. Spezifische Kurse behandeln zum Beispiel das Lizenzvertrags- und das Verfahrensrecht in Patentsachen, die Patentverletzung sowie das Patentanwaltsrecht.

Kanzleien und Unternehmen bilden für den eigenen Bedarf aus und übernehmen Anwärter in der Regel. Nach der Abschlussprüfung nennt sich der Kandidat Patentassessor. Bei der Patentanwaltskammer bewirbt er sich für die Zulassung zum freiberuflichen Patentanwalt. Aber nicht jeder Patentassessor wird Patentanwalt. Ein Angestellter in der Patentabteilung eines Unternehmens braucht die Zulassung zum Beispiel nicht.

Freiberufliche Patentanwälte arbeiten oft mehr als 40 Stunden in der Woche. So beginnt Markforts Arbeitstag gegen 7.30 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Ihre Arbeitszeiten richten sich nach den Kernzeiten und Bedürfnissen der Mandanten. So komme es vor, dass sie später Feierabend macht, am Wochenende arbeitet oder im Urlaub Mails beantwortet. Der Beruf lasse sich aber gut mit Familie vereinbaren, sagt Markfort. Sie arbeitet teilweise von zu Hause aus.

Als Freiberufler trifft ein Patentanwalt die Honorarvereinbarungen zwar selbst. Vom Stundensatz zwischen 150 und 400 Euro müssten aber zum Beispiel Mitarbeiter bezahlt und für Berufsunfähigkeit und das Rentenalter vorgesorgt werden, erklärt Gross. Ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich ist aber nicht unrealistisch. Vor der Ausbildung ist ein Praktikum ratsam.

Eine Patentrecherche zeigt dabei, ob er die ungewöhnliche Sprache der Patentschriften versteht. Wer keinen Spaß daran hat, viel Zeit allein vor dem Computer zu verbringen, wird sich eher langweilen. Sonst ist der Patentanwalt ein abwechslungsreicher Beruf, bei dem sich junge Ingenieure und Naturwissenschaftler mit wenig Anfangskapital selbstständig machen können.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort