Düsseldorf Beiträge bei der Betriebsrente sparen

Düsseldorf · Auch wenn es sich um die "dritte Säule" der Alterssicherung handelt: Betriebsrenten sind vielfach nur "Zubrot". Das Gesetz trägt dem jedoch – wenn auch in engen Grenzen – Rechnung und stellt pflichtversicherte Rentner mit geringen Betriebsrenten von Beitragszahlungen an die Kranken- und Pflegekasse frei.

Als gering wird dabei 2014 eine monatliche Betriebsrente von 138,25 Euro (bisher: 134,75 Euro) angesehen. Bis zu diesem Betrag dürfen Betriebe oder Pensionskassen Betriebsrenten nicht um Kranken- und Pflegekassen-Beiträge schmälern. Allerdings sind mehrere Betriebsrenten zusammenzuzählen. Schon wenige Cent mehr als 138,25 Euro führen zur vollen Beitragspflicht, was rund 27 Euro an Monatsbeitrag ausmacht. Es wird also nicht nur die den Freibetrag übersteigende Betriebsrente mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt.

Einmal im Jahr können aber auch an sich beitragsfreie Be-triebsrenten beitragspflichtig werden, nämlich dann, wenn es eine Sonderzuwendung gibt. Wird mit einer solchen Gratifikation der Freibetrag von 138,25 Euro überschritten, so sind davon wiederum Sozialbeiträge abzuführen.

Tipp 1: Die Beitragszahlung kann vermieden werden, wenn statt des Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes pro Monat ein Zwölftel davon zur Betriebsrente hinzugeschlagen wird. Ergibt die "neue" Betriebsrente maximal 138,25 Euro im Monat, so bleibt sie voll beitragsfrei.

Tipp 2: Möglich ist es auch, eine Beitragszahlung für eine nur geringe Überschreitung der Geringfügigkeitsrente dadurch zu vermeiden, dass auf den übersteigenden Betrag verzichtet wird. Das müsste jedoch in der entsprechenden Versorgungsordnung so angeboten sein oder individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentnern sind die Betriebsrenten unabhängig von ihrer Höhe voll beitragspflichtig. Denn bei ihnen kommt es auf alle "Einnahmen zum Lebensunterhalt" an – ohne Untergrenze.

(RP)
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