Bei Versetzung nicht einfach wegbleiben

Der Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Umständen eine Versetzung anordnen. Wer seine Abteilung oder den Arbeitsort nicht wechseln möchte, sollte das vor Gericht anfechten, rät Fachanwalt Alexander Bredereck. Dennoch sollten Arbeitnehmer - zunächst unter Vorbehalt - am neuen Arbeitsplatz erscheinen. "Wenn man das nicht macht, dann ist das eine Art Arbeitsverweigerung, und der Arbeitgeber könnte kündigen." Den Arbeitgeber sollten Betroffene vorab darüber informieren, dass sie die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen werden.

Dabei spielt zunächst die Formulierung im Arbeitsvertrag eine Rolle: Darf der Arbeitnehmer überall eingesetzt werden - oder steht darin ein fester Arbeitsort? Dann muss der Chef die Versetzung angemessen begründen. Zuletzt prüft das Gericht, ob die Versetzung für den Mitarbeiter zumutbar ist. "Je einschneidender das Ganze für ihn ist, umso gravierender müssen die Gründe des Arbeitgebers für die Versetzung sein", erklärt Bredereck.

(tmn)
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