Bafög-Grenze beim Minijob beachten

Typische Studentenjobs wie Kellner oder Pizzafahrer werden oftmals auf 450-Euro-Basis ausgeübt. Diese Arbeitsform kann Vorteile bringen, es gibt aber einiges zu beachten. Sonst kann sich der Minijob negativ auf das Bafög auswirken.

Als Minijobs bezeichnet man Arbeitsverhältnisse, aus denen ein monatlicher Lohn von nicht mehr als 450 Euro bezogen wird. Für diese Jobs gelten Sonderregelungen bei der Steuer und bei der Sozialversicherung. Minijobs sind für Arbeitnehmer - und dazu zählen hier auch die Studierenden - in der Regel steuerfrei. Lediglich der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn eine zweiprozentige Pauschalsteuer. Die kann er zwar auf den Arbeitnehmer abwälzen. Das passiert aber nur in wenigen Fällen.

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Jobber versicherungsfrei. Pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) zahlt allein der Arbeitgeber. Die Jobber sind hierüber allerdings nicht krankenversichert - was für Studenten, solange sie über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert oder studentisch krankenversichert sind, kein Problem ist.

Bei der Rentenversicherung dagegen sind Minijobs seit dem Jahr 2013 versicherungspflichtig. Für Minijobber fallen allerdings nur geringe Beiträge an. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,9 Prozent. Normalerweise zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hiervon jeweils die Hälfte. Bei Minijobs in Unternehmen trägt der Arbeitgeber dagegen pauschal 15 Prozent, der Arbeitnehmer muss nur die fehlenden 3,9 Prozent zuschießen. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Bei einem 200-Euro-Job sind es 7,80 Euro.

Minijobber können die Rentenversicherungspflicht aber auch abwählen. Dann kassieren sie direkt den entsprechenden Brutto-Lohn. Dafür verzichten sie im Gegenzug allerdings auf eine ganze Reihe von Vorteilen, die sich solche Arbeitnehmer für wenig Geld sichern können.

Durch seinen eigenen Rentenbeitrag sichert sich der Minijobber den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - einschließlich Reha-Maßnahmen und der Möglichkeit, Riester-Renten staatlich gefördert zu bekommen. Zum Vergleich: Wer einen 200-Euro-Minijob hat, muss dafür in einem Jahr insgesamt (7,80 Euro mal zwölf Monate) 93,60 Euro an die gesetzliche Rentenkasse abführen. Im Vergleich dazu ist allein schon die Riester-Zulage, die ein Alleinstehender pro Jahr vom Staat erhalten kann, mit 154 Euro deutlich höher. Klar: Für diese Förderung muss man natürlich einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließen.

Zudem gilt die Zeit des Minijobbens als normale rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit. Ein Jahr mit einem rentenversichertem Minijob ist damit ein reguläres Versicherungsjahr. Ohne einen solchen Job zählt die Zeit des Studiums nicht als Versicherungszeit. Deshalb ist gerade für Studenten der 450-Euro-Job eine gute Möglichkeit, um solche Jahre für die spätere Rente zu "sammeln". Damit kann man später unter Umständen sogar früher in Rente gehen.

Viele Studenten erhalten die staatliche Ausbildungsförderung (Bafög). Studenten mit Minijobs sollten hierbei allerdings aufpassen. Denn die 450-Euro-Grenze gilt nicht beim Bafög. Ein voller 450-Euro-Job, der im ganzen Studienjahr ausgeübt wird, überschreitet die erlaubten Einkommensgrenzen beim Bafög. Erlaubt sind im Monatsschnitt genau 407 Euro. Bei einem höheren Verdienst gilt das Prinzip: linke Tasche rein, rechte Tasche raus. Der Hinzuverdienst wird dann nämlich fast vollständig auf das Bafög angerechnet. Studenten, die verheiratet sind, oder Kinder haben, dürfen allerdings deutlich mehr verdienen, ohne dass ihnen das Bafög gekürzt wird. Ein voller 450-Euro-Job schadet ihnen jedenfalls nicht. Zudem gibt es eine Härtefallregelung. Diese greift, wenn ein höheres Einkommen zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist. Darüber sollten sich Studenten beim örtlichen Studentenwerk informieren.

Für Bafög-Bezieher kommt es aber nicht auf die Einkünfte in den einzelnen Monaten an. Entscheidend ist vielmehr, was sie innerhalb eines Bewilligungszeitraums verdient haben. Bafög wird in der Regel für zwölf Monate, meist von Oktober bis zum September des folgenden Jahres bewilligt. In dieser Zeit dürfen die Studierenden im Standardfall brutto genau 4888 Euro (im Schnitt 407 Euro brutto pro Monat) verdienen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Einkommen in zwei Monaten oder über das ganze Jahr verteilt erzielt wird. Das bedeutet beispielsweise: Zehn Monate lang dürfen Studenten innerhalb eines Bewilligungszeitraums einen 450-Euro-Job ausüben. Insgesamt kommen sie damit auf eine Summe von 4500 Euro. Es bleibt dann für die restlichen zwei Monate also noch ein Spielraum von 388 Euro für weitere Brutto-Einkünfte.

(RP)
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