Auszahlung von Resturlaub nicht üblich
Haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung noch Resturlaub, müssen sie ihn vor dem Ausscheiden nehmen. Urlaub soll der Erholung dienen - eine Auszahlung der verbleibenden Tage ist nur in Ausnahmen möglich, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Werden Beschäftigte freigestellt, weil sie noch so viele Urlaubstage haben, können sie kaum etwas dagegen machen.