Ausgleich für Nacht- und Sonntagsdienste

Wer nachts und an Sonntagen arbeitet, kann von seinem Chef einen Ausgleich fordern. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins mit. Bei Nachtschichten stehe Angestellten eine Zulage von etwa 20 Prozent vom Bruttolohn zu.

(tmn)
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