Auf Kündigungen am besten schnell reagieren

Klage muss zeitnah zum Gericht.

Wer seinen Job verliert, sollte in einem ersten Schritt über eine Kündigungsschutzklage nachdenken. Denn wer sich dafür entscheidet, muss rasch handeln. Das berichtet das "Bremer Arbeitnehmermagazin". Die Klage muss binnen drei Wochen nach Eingang der schriftlichen Kündigung oder dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses beim Gericht eingegangen sein. Der Gang vor Gericht macht zum Beispiel Sinn, wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.

Weiter müssen Beschäftigte sich drei Monate vor dem Arbeitsende bei der Arbeitsagentur melden. Wird das Arbeitsverhältnis kurzfristig gelöst, ist eine Meldung binnen drei Werktagen ausreichend. Das geht persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf der Seite www.arbeitsagentur.de. Wer sich nicht rechtzeitig meldet, muss im schlimmsten Fall eine einwöchige Sperrung beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit müssen Arbeitslose sich dann bei der Arbeitsagentur persönlich vorstellen.

Das Arbeitslosengeld (ALG) I zahlt die Arbeitsagentur dann ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitslosigkeit eintritt. Die erste Zahlung kann sich allerdings nach hinten verschieben, wenn noch Unterlagen fehlen. Die Höhe des ALG liegt zwischen 60 und 67 Prozent des Bruttoentgelts.

(tmn)
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