Bundesarbeitsgericht Attest bald ab ersten Krankheitstag nötig?

Erfurt · Müssen Arbeitnehmner sich bald schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest ausstellen lassen? Das Bundesarbeitsgericht will am Mittwoch über Regeln bei der Krankmeldung von Beschäftigten entscheiden.

Krank zur Arbeit? Darf ich mit Antibiotika arbeiten gehen?
Infos

Wann Sie zu krank zum Arbeiten sind

Infos
Foto: Shutterstock/ Subbotina Anna

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ab wann Mitarbeiter ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Konkret geht es um die Klage einer Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Sie war nach einer Krankmeldung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen.

Das Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt wird für den Nachmittag erwartet. Sie haben zu entscheiden, ob eine solche Weisung zulässig ist und ob sie begründet werden muss.

Bescheinigung am vierten Krankheitstag

Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag muss eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumt dem Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.

Die Klägerin hat sich daher in den Vorinstanzen bisher erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt. Sie vertritt die Ansicht, dass die Weisung willkürlich sei und das allgemeine arbeitsrechtliche Schikaneverbot verletze.

Außerdem argumentierte sie, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Ihr Arbeitgeber hielt wiederum entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort