Alle Beruf-Artikel vom 03. Mai 2018
Bei Arbeitszeitbetrug ist Kündigung ohne Abmahnung möglich
Bei Arbeitszeitbetrug ist Kündigung ohne Abmahnung möglich

ArbeitsrechtBei Arbeitszeitbetrug ist Kündigung ohne Abmahnung möglich

Arbeitszeitbetrug gilt als eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Wer dabei erwischt wird, muss deshalb mit einer Kündigung rechnen - auch ohne vorherige Abmahnung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.