Alle Beruf-Artikel vom 03. März 2018
Teilzeitarbeit früh beantragen

Teilzeitarbeit früh beantragen

Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschrieben. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlich einzureichen. So gibt es im Streitfall Beweise. Auch die genaue Ausgestaltung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag - also wann jemand arbeiten möchte und wann nicht.

Wer zur Betriebsratswahl darf

Wer zur Betriebsratswahl darf

Nicht nur Politiker werden gewählt, auch Kollegen - in den Betriebsrat. Fast jeder reguläre Arbeitnehmer kann für die Mitarbeitervertretung kandidieren oder selbst eine gründen. Behindern darf der Chef das nicht.

Sockellohn für Arbeit auf Abruf

Sockellohn für Arbeit auf Abruf

In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, wie viele Stunden jemand arbeiten muss. Bei der bei der sogenannten Arbeit auf Abruf nicht. Dann richtet sich die wöchentliche Stundenzahl danach, wie viel zu tun ist. Arbeitnehmer haben bei solchen Verträgen aber Mindestrechte, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Der Arbeitgeber muss pro Woche mindestens zehn Stunden bezahlen - egal, ob die Arbeit verrichtet wurde oder nicht.