Alle Beruf-Artikel vom 04. Januar 2014
Eine kurze Pause im Job reduziert Fehler

Eine kurze Pause im Job reduziert Fehler

Bei Konzentrationsproblemen am Arbeitsplatz lohnt es, kurz zu pausieren, statt weiter zu machen. Sonst schleichen sich Fehler ein. Eine Pause oder eine kleine Übung am Schreibtisch sind hilfreich. Dafür die Hände zur Faust zusammenzuballen, kurz anspannen und wieder lockerlassen, rät Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbands der Betriebs- und Werksärzte. dpa

Renteneintritt: Länger arbeiten im Westen

DüsseldorfRenteneintritt: Länger arbeiten im Westen

Ostdeutsche gehen im Schnitt früher in Rente als Westdeutsche. Im Osten liegt das durchschnittliche Rentenalter gut anderthalb Jahre niedriger als im Westen. Dies geht aus dem Altersübergangs-Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) hervor. In Düsseldorf gehen Männer mit durchschnittlich 63,7 Jahren in Rente, während die Frauen sich mit 63,5 Jahren zu Ruhe setzten. Ganz anders im Osten der Republik. So beziehen beispielsweise Frauen an der Mecklenburgischen Seenplatte im Durchschnitt bereits mit 61,5 Jahren Altersrente, eine Tendenz, die in fast allen neuen Bundesländern zu beobachten ist.

So bekommen Selbstständige gesetzliche Rente

TippsSo bekommen Selbstständige gesetzliche Rente

Mittels freiwilliger Beiträge können auch Selbstständige die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Das kann sich oft lohnen, zeigen aktuelle Untersuchungen. Doch Interessenten sollten vorab einige Dinge beachten.

Abschied von traditionellen Rollen

Abschied von traditionellen Rollen

Knapp ein Drittel der Männer und Frauen in Westdeutschland findet, dass sich Frauen um Haushalt und Kinder kümmern sollten, damit Männer voll im Berufsleben stehen können. Dies zeigt eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Anteil der Befürworter dieses klassischen Rollenmodell sinkt seit Jahren. 1982 hielten es 70 Prozent der Befragten für richtig, dass Frauen zuhause bleiben. RP

Mindestlohn mit Inflationsausgleich

Mindestlohn mit Inflationsausgleich

Würde der geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro an die Entwicklung der Inflation angepasst, müsste er 2018 bereits bei 9,18 Euro liegen. Dies geht aus einer Hochrechnung des WSI Tarifarchivs hervor, das seiner Berechnung eine Inflationsrate von zwei Prozent pro Jahr zugrunde legt. 2016 müsste er bereits bei 9,02 Euro liegen, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. R P

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitszeugnisse müssen nicht unbedingt die weniger guten Seiten eines ausscheidenden Mitarbeiters enthalten. Motto: Mag doch der neue Arbeitgeber selbst herausfinden, wie gut oder weniger gut der neue Mitarbeiter ist. Jedoch sollte es "in sich stimmig" sein. Wenn also ein Ex-Chef einen Mitarbeiter "sehr positiv" schildert, am Ende aber mit der Formulierung "stets zu unserer Zufriedenheit" aufwartet (was unter Personalchefs der Note "3" entspricht), dann kann der Mitarbeiter mit Recht fordern, dass es mindestens heißen müsste "in jeder Hinsicht..." (oder auch: "stets zu unserer vollen Zufriedenheit"). Der Arbeitgeber wurde deshalb aufgefordert das Zeugnis zu "korrigieren". (ArG Hamburg, 21 Ca 587/11)