Urteil in Bremen Wiedereingliederung verweigert: Behinderten steht Entschädigung zu

Bremen · Verweigert der Arbeitgeber einem Menschen mit Handicap die Wiedereingliederung in den Betrieb, muss er Entschädigung leisten. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (Az.: 3 Ca 3021/13).

Duisburg: Diese Geschäfte gehören zur Behinderten-Werkstatt
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(dpa)
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