Uretil Wer schielt, darf nicht als Busfahrer arbeiten

Braunschweig · Wer schielt, darf keinen Omnibus lenken. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und damit die Klage eines Busfahrers gegen den Landkreis Goslar zurück gewiesen (Aktenzeichen: 6 A 234/01).

Der Kreis habe dem 45-jährigen Fahrer die Verlängerung seiner Omnibus-Fahrerlaubnis zu Recht versagt, weil er nicht fehlerfrei räumlich sehen könne, heißt es in dem Urteil.

Die vom unzureichenden Sehvermögens des Fahrers ausgehende Gefahr für die Fahrgäste und die übrigen Verkehrsteilnehmer sei zu groß, entschieden die Richter. Dass der Fahrer in den zurück liegenden Jahren keinen Verkehrsunfall verursacht hat, spiele dabei keine Rolle.

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