Bagatell-Kündigungen So schützen Sie sich vor dem Jobverlust

Düsseldorf (RP). Drei Fischbrötchen, sechs Maultaschen oder ein Pfand-Bon für 1,30 Euro – das alles hat Arbeitnehmern den Job gekostet. Denn wer vom Arbeitsplatz etwas mitgehen lässt, und sei es nur der Strom, um sein Handy aufzuladen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Experten vermuten allerdings, dass die Kündigungsgründe der Unternehmen oft nur vorgeschoben sind, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. So können sich Arbeitnehmer schützen:

Verwunderliche Kündigungs-Urteile
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Foto: ddp

Düsseldorf (RP). Drei Fischbrötchen, sechs Maultaschen oder ein Pfand-Bon für 1,30 Euro — das alles hat Arbeitnehmern den Job gekostet. Denn wer vom Arbeitsplatz etwas mitgehen lässt, und sei es nur der Strom, um sein Handy aufzuladen, riskiert seinen Arbeitsplatz. Experten vermuten allerdings, dass die Kündigungsgründe der Unternehmen oft nur vorgeschoben sind, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. So können sich Arbeitnehmer schützen:

Stützt die Rechtsprechung "Bagatell-Kündigungen"?

Das Bundesarbeitsgericht hat solchen Kündigungen mit der sogenannten Emmely-Entscheidung, einem Urteil vom 10. Juni 2010, zumindest im gewissen Rahmen Einhalt geboten (Az.: 2 AZR 541/09). So hat das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach der fast jede, auch noch so geringwertige Vermögensstraftat zulasten des Arbeitgebers automatisch eine fristlose Kündigung rechtfertigte. Solche Kündigungen sollen nun auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Was ist das Problem?

",Gewiefte' Arbeitgeber gehen das Risiko, dass ihnen die Arbeitsgerichte fristlose Kündigungen wegen Bagatellen um die Ohren hauen, gar nicht erst ein", sagt Anwalt Piezynski. Sie wählten subtilere Methoden, um Mitarbeiter aus dem Job zu drängen. "Es gibt mittlerweile sogar Anwälte, die Schulungsseminare darüber halten, mit welchen Maßnahmen Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit vermeintlich unkündbaren Arbeitnehmern beenden können", sagt Arbeitsrechtler Joachim Piezynski.

Was würde ein solcher Anwalt einem Unternehmen raten?

Unternehmen können Mitarbeitern etwa "unliebsame" Aufgaben übertragen oder inflationär abmahnen, etwa für Verspätungen um wenige Minuten oder vermeintliche Unfreundlichkeit. "Besonders heftig sind sich ständig wiederholende Mitarbeiter-Gespräche, an denen die Arbeitgeberseite häufig durch ein "Dreigestirn" — Personalsacharbeiter, Fachvorgesetzter, Arbeitgeberanwalt — vertreten wird", berichtet Piezynski. Darin wird dem Mitarbeiter systematisch Schlechtleistung vorgeworfen und ihm nach und nach die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages nahegelegt.

Sind solche Maßnahmen nicht verboten?

Ja, zumindest dann, wenn die Maßnahmen ausschließlich in Bezug auf den Einzelnen ausgesprochen werden. "Trotzdem riskiert ein Arbeitnehmer erfahrungsgemäß eine Abmahnung oder eine Kündigung, wenn er sich dem Arbeitgeber widersetzt", sagt Piezynski. Diese handelten oft nach dem Schema: "Abmahnung-Abmahnung-Kündigung". Diesen Automatismus kenne das Kündigungsrecht zwar nicht; dennoch werde er häufig angewendet.

Wie kann sich ein Arbeitnehmer gegen so etwas wehren?

"Jeder Arbeitnehmer sollte sich, bevor er durch Sonderbehandlungen psychische Schäden davonträgt, frühzeitig juristisch beraten lassen und mit seinem Anwalt nach Möglichkeiten suchen, um gegen derartige Maßnahmen vorzugehen", rät Piezynski. "Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Intensität des gegen den Mitarbeiter eingeleiteten Spießrutenlaufs."

Kann ein Arbeitnehmer auch wegen Mobbings klagen?

Mobbing-Klagen sind in der Rechtsprechung anerkannt, aber in der Regel auf Schadenersatz ausgerichtet, so Rechtsanwalt Piezynski. Ein Mobbing-Prozess setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer einen Schaden, also eine gesundheitliche Beeinträchtigung, bereits erlitten hat. Piezynski rät, es so weit nicht kommen zu lassen.

Was kann ein Arbeitnehmer vorbeugend tun?

Häufig werden Arbeitgeber auch von Arbeitnehmern provoziert, zum Beispiel durch fehlerhafte Spesenabrechnungen oder unerlaubte Internetnutzung. Um dem Arbeitgeber gerade in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer unter Beobachtung steht, hier keine Flanke zu öffnen, sollte jeder Mitarbeiter darauf achten, dass er sich selbst vertragskonform verhält.

(RP)
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